Antrag auf Unterbringung im Wohnheim

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Hinweise

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Die Antragstellung für das Schuljahr 2025/2026 ist voraussichtlich ab dem 01.06.2025 möglich.

  • Schüler und Auszubildende der Beruflichen Schulzentren Bautzen
  • bei freien Plätzen auch Personen, die sich in anderen Einrichtungen in Aus- und Fortbildung befinden
  • tägliche Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnort und Bildungseinrichtung
  • Aufnahmekapazität des Wohnheimes

Nein, es handelt sich um ein Online-Antragsverfahren. Es wird kein Antrag in Papierform oder eine Unterschrift benötigt.

Füllen Sie einfach das Formular online aus und reichen dieses anschließend digital mit der Schaltfläche "Formular einreichen" beim Landratsamt Bautzen ein.

Der Online-Antrag geht direkt in dem von Ihnen gewählten Wohnheim ein. Dieser wird von den Mitarbeitern vor Ort geprüft und mit den freien Kapazitäten abgeglichen.

Danach erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, ob die Bereitstellung eines Wohnheimplatzes entsprechend der Angaben im Antrag möglich ist.

Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.

  • Bettwäsche
  • Geschirr und Besteck
  • Hausschuhe, Sachen des persönlichen Bedarfs
  • Speisen und Getränke

Datenschutzhinweise

Mögliche Ausprägungen: NatPers (Der Inhaber des Kontos ist eine natürliche Person - z.B. ein Einzelunternehmer) oder NNatPers (bei einer nicht natürlichen Person - z.B. eine GmbH)
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Quelle der Identitätsprüfung

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(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

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Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Id für den Versand von Nachrichten an einen Postkorb-Webservice.
Daten des Auszubildenden / Schülers

Falls die Klasse noch nicht bekannt ist, geben Sie bitte "nicht bekannt" an und wählen als Block "Sonstige etc." aus.

Eltern bzw. Personensorgeberechtigte
Wohnheim und Zimmer

Die Bereitstellung eines Wohnheimplatzes erfolgt für maximal ein Schuljahr. Eine Folgenutzung bedarf einer erneuten Antragstellung.

Bitte Datum..

Übernahmeverpflichtung

Bitte geben Sie hier bei einem Unternehmen den Ansprechpartner an.

Bitte geben Sie hier bei einem Unternehmen den Ansprechpartner an.

Die hiermit erteilte schriftliche Übernahmeverpflichtung ist jederzeit mit einer Frist von vier Wochen widerrufbar. Der Widerruf bedarf der Schriftform.

Mit Widerruf der schriftlichen Übernahmeverpflichtung durch den Ausbildungsbetrieb oder eine andere Person (nicht Eltern/Personensorgeberechtigte) geht die Pflicht zur Zahlung der Gebühren auf den Nutzer bzw. im Fall von minderjährigen Nutzern auf die Eltern/Personensorgeberechtigten über.

 

Die Entscheidung über die Bereitstellung eines Wohnheimplatzes erfolgt nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens durch schriftlichen Bescheid. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Einzelheiten über die Benutzung der Wohnheime sind in der jeweiligen vom Schulamt des Landkreises Bautzen erlassenen Hausordnung geregelt.

Unterschriftersatz

Sie haben sich mit einem ausreichend hohen Vertrauensniveau authentifiziert. Auf eine Unterschrift wird verzichtet.

An Stelle einer Unterschrift geben Sie bitte noch einmal Ihren vollständigen Namen an

Das hat nicht funktioniert. Bitte versuchen Sie es noch einmal.

Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen

buergeramt@lra-bautzen.de

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Datenschutz

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