Anzeige einer Brauchwasseranlage

Hinweise

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Gesetzliche Grundlage

 

Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV) in der aktuellen Fassung.

 

Gemäß § 12 TrinkwV gelten folgende Anzeigefristen:

  • die Errichtung spätestens 4 Wochen im Voraus
  • die Stillegung innerhalb von 3 Tagen
Ihre Daten
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Anlagenstandort
Angaben Brauchwasseranlage
Herkunft und Art des Nachspeisewassers

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