Anzeige einer Grenzwertüberschreitung gemäß § 47 Abs. 1 Trinkwasserverordnung

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Hinweise

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Wenn Belastungen des Rohwassers bekannt werden, die zu einer Überschreitung der Grenzwerte führen können und bei grobsinnlich wahrnehmbaren Veränderungen des Wassers sowie außergewöhnlichen Vorkommnissen in der Umgebung des Wasservorkommens oder der Wasserversorgungsanlage, die Auswirkungen auf die Beschaffenheit des Wassers haben können, wird eine Kopie Ihrer Anzeige zur Kenntnis an das Landratsamt Bautzen, Umweltamt, SG Untere Wasserbehörde weitergeleitet.

Datenschutzhinweise

Mögliche Ausprägungen: NatPers (Der Inhaber des Kontos ist eine natürliche Person - z.B. ein Einzelunternehmer) oder NNatPers (bei einer nicht natürlichen Person - z.B. eine GmbH)
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Quelle der Identitätsprüfung

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(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

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Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

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Wir zeigen hiermit gemäß § 47 TrinkwV an
Angaben der Grenzwertüberschreitung

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Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen

wasserhygiene@lra-bautzen.de

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