Anzeige einer Grenzwertüberschreitung gemäß § 47 Abs. 1 Trinkwasserverordnung

Hinweise

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Wenn Belastungen des Rohwassers bekannt werden, die zu einer Überschreitung der Grenzwerte führen können und bei grobsinnlich wahrnehmbaren Veränderungen des Wassers sowie außergewöhnlichen Vorkommnissen in der Umgebung des Wasservorkommens oder der Wasserversorgungsanlage, die Auswirkungen auf die Beschaffenheit des Wassers haben können, wird eine Kopie Ihrer Anzeige zur Kenntnis an das Landratsamt Bautzen, Umweltamt, SG Untere Wasserbehörde weitergeleitet.

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Wir zeigen hiermit gemäß § 47 TrinkwV an
Angaben der Grenzwertüberschreitung

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