Anzeige einer Eigenwasserversorgung

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Hinweise

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Gesetzliche Grundlage

 

Es handelt sich um Anlagen mit Abgabemenge < 10m³/Tag und keine Abgabe an Dritte, wie z.B. Mieter, Nachbarn oder ähnliches.

 

Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV) in der aktuellen Fassung

 

Gemäß § 11 TrinkwV gelten folgende Anzeigefristen: 


Für die Anlagen nach § 2 Nr. 2 Buchstabe a) bis c) und e) :

  • die Errichtung spätestens 4 Wochen im Voraus
  • die erstmalige Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme spätestens 4 Wochen im Voraus
  • bauliche oder betriebstechnische Veränderungen an Trinkwasser führenden Teilen einer Wasserversorgungsanlage, die auf die Beschaffenheit des Trinkwassers wesentliche Auswirkungen haben kann, spätestens 4 Wochen im Voraus
  • der Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts auf eine andere Person spätestens 4 Wochen im Voraus
  • die vollständige oder teilweise Stilllegung innerhalb von 3 Tagen
  • unverzüglich nach Kenntnisnahme der anzeigepflichtigen Umstände, wenn Anzeigepflicht vorher nicht bekannt war

Das ist kein Problem. Mit dem Button "Zwischenspeichern" können Sie das Formular mit den bisher eingegebenden Daten auf unserem System eine Zeit lang parken.

Sie erhalten per E-Mail einen Link zu Ihrem Vorgang mit dem aktuellen Bearbeitungsstand. Im angegebenen Zeitraum können Sie an genau der Stelle weitermachen wo Sie aufhören mussten.

Datenschutzhinweise

Mögliche Ausprägungen: NatPers (Der Inhaber des Kontos ist eine natürliche Person - z.B. ein Einzelunternehmer) oder NNatPers (bei einer nicht natürlichen Person - z.B. eine GmbH)
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Quelle der Identitätsprüfung

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(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

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Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

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