Anzeige einer Eigenwasserversorgung

Hinweise

Logo neuer Personalausweis
Logo Elster

Gesetzliche Grundlage

 

Es handelt sich um Anlagen mit Abgabemenge < 10m³/Tag und keine Abgabe an Dritte, wie z.B. Mieter, Nachbarn oder ähnliches.

 

Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV) in der aktuellen Fassung

 

Gemäß § 11 TrinkwV gelten folgende Anzeigefristen: 


Für die Anlagen nach § 2 Nr. 2 Buchstabe a) bis c) und e) :

  • die Errichtung spätestens 4 Wochen im Voraus
  • die erstmalige Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme spätestens 4 Wochen im Voraus
  • bauliche oder betriebstechnische Veränderungen an Trinkwasser führenden Teilen einer Wasserversorgungsanlage, die auf die Beschaffenheit des Trinkwassers wesentliche Auswirkungen haben kann, spätestens 4 Wochen im Voraus
  • der Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts auf eine andere Person spätestens 4 Wochen im Voraus
  • die vollständige oder teilweise Stilllegung innerhalb von 3 Tagen
  • unverzüglich nach Kenntnisnahme der anzeigepflichtigen Umstände, wenn Anzeigepflicht vorher nicht bekannt war

Das ist kein Problem. Mit dem Button "Zwischenspeichern" können Sie das Formular mit den bisher eingegebenden Daten auf unserem System eine Zeit lang parken.

Sie erhalten per E-Mail einen Link zu Ihrem Vorgang mit dem aktuellen Bearbeitungsstand. Im angegebenen Zeitraum können Sie an genau der Stelle weitermachen wo Sie aufhören mussten.

Ihre Daten
Eigentümer der Anlage
Anlagendaten
Standort der Anlage
Angaben zur Wasserversorgungsanlage
Vollständige oder teilweise Stilllegung
Bauliche oder betriebstechnische Veränderungen
Übertragung des Eigentums oder des Nutzungsrechts auf eine andere Person

Das hat nicht funktioniert. Bitte versuchen Sie es noch einmal.