Niederlassungsanzeige

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Anzeigepflicht nach § 14 des Sächsischen Gesundheitsdienstgesetz (SächsGDG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 11. September 2024:

  1. Ärztinnen und Ärzte
  2. Zahnärztinnen und Zahnärzte
  3. Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten
  4. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen sowie -psychotherapeuten
  5. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
  6. Apothekerinnen und Apotheker
  7. Tierärztinnen und Tierärzte
  8. Hebammen und Entbindungspfleger
  9. sonstige Angehörige der Gesundheitsfachberufe im Sinne von § 2 Absatz 2 des Weiterbildungsgesetzes Gesundheitsfachberufe
  10. Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker
  11. Desinfektorinnen und Desinfektoren
  12. Angehörige sonstiger Heilberufe.

Diese Gesundheitsfachberufe haben Beginn und Beendigung einer selbständigen Berufsausübung unverzüglich der für den Ort der Niederlassung zuständigen Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes anzuzeigen.

Unverzüglich anzuzeigen sind auch nachträgliche Änderungen.

Gesundheitsfachberufe im Sinne des Weiterbildungsgesetz Gesundheitsfachberufe sind:

  1. Altenpflegerin und Altenpfleger
  2. Diätassistentin und Diätassistent
  3. Ergotherapeutin und Ergotherapeut
  4. Hebamme und Entbindungspfleger
  5. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
  6. Gesundheits- und Krankenpflegerin sowie Gesundheits- und Krankenpfleger
  7. Logopädin und Logopäde
  8. Masseurin und medizinische Bademeisterin sowie Masseur und medizinischer Bademeister
  9. Orthoptistin und Orthoptist
  10. pharmazeutisch-technische Assistentin und pharmazeutisch-technischer Assistent
  11. Physiotherapeutin und Physiotherapeut
  12. Podologin und Podologe
  13. Rettungsassistentin und Rettungsassistent
  14. Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter
  15. technische Assistentin in der Medizin und technischer Assistent in der Medizin
  16. Pflegefachfrau und Pflegefachmann
  17. Anästhesietechnische Assistentin und Anästhesietechnischer Assistent
  18. Operationstechnische Assistentin und Operationstechnischer Assistent
  19. Medizinische Technologin und Medizinischer Technologe

Für eine Neuanmeldung oder Ummeldung reichen Sie folgende Dokumente als Kopie mit ein:

  • Approbations- und Berufsurkunde
  • Zulassung von der KV oder VdEK

Die Dokumente sind im Anschluss im Original oder beglaubigt nach § 14 Abs.1 Satz 3 SächsGDG vorzulegen / nachzureichen.

Einrichtungen der Gesundheitsfachberufe (z. B. Praxen für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) sowie Arzt- und Zahnarztpraxen, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Heilpraktiker u. a. unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt bzw. können durch dieses begangen werden und legen in Hygieneplänen innerbetriebliche Maßnahmen zur Einhaltung der Infektionshygiene fest.

 

Die bauliche Beurteilung der künftigen Praxisräume sowie die Überwachung der Einrichtungen durch das Sachgebiet Hygiene erfolgen auf der Grundlage der §§ 7 und 8 des SächsGDG in Verbindung mit dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Dazu ist es erforderlich, zeitnah (vor Übernahme, Bau- bzw. Umbaubeginn, Eröffnung) die Grundrisspläne der künftigen Arzt- /Zahnarztpraxis, Praxis für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie u. a. mit Bezeichnung der Behandlungs- /Therapieräume, Sanitär- und anderen Räume, unter Beachtung von § 50 – Barrierefreies Bauen – Sächsische Bauordnung (SächsBO) beim Gesundheitsamt zur Prüfung und Stellungnahme oder auch Beratung einzureichen.

Melden Sie sich bitte je nach Standort der künftigen Praxis rechtzeitig bei:

 

Hygienefragen/Hygieneplan:

  • Gesundheitsamt Hoyerswerda | SG Hygiene | Am Schlossplatz 2 | 02977 Hoyerswerda
    Telefon: 03591 - 52 51 53 226
     
  • Gesundheitsamt Kamenz | SG Hygiene | Macherstr. 55 | 01917 Kamenz
    Telefon: 03591 - 52 51 53 223
     
  • Gesundheitsamt Bautzen | SG Hygiene | Bahnhofstr. 5 | 02625 Bautzen
    Telefon: 03591 - 52 51 53 213

Baurechtliche Hygiene:

  • Gesundheitsamt Hoyerswerda | SG Hygiene | Am Schlossplatz 2 | 02977 Hoyerswerda
    Telefon: 03591 - 52 51 53 225

Die erforderliche Bestätigung zur Vorlage bei der Krankenkasse bei An- oder Ummeldung erhalten Sie automatisch per Post.

 

Bitte beachten Sie, dass die eingereichten Dokumente in jedem Fall im Original vorzuliegen haben.

Zur Vorlage der Originaldokumente vor Ort ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Wir bitten Sie, dazu telefonisch unter der folgenden Nummer einen Termin zu vereinbaren: 03591 - 52 51 53 119.

 

Besucheranschrift: Gesundheitsamt Hoyerswerda | SG Hygiene | Am Schlossplatz 2 | 02977 Hoyerswerda

 

Für die Bescheinigung fällt eine Verwaltungsgebühr von 40,-€ an.

Bei Neubau oder Nutzungsänderung/Umnutzung („… wenn an die neue Nutzung andere öffentlich-rechtliche Anforderungen zu stellen sind als an die bisherige Nutzung“) ist das Vorhaben bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde hinsichtlich der Erteilung einer Baugenehmigung gemäß o. g. Sächsischer Bauordnung einzureichen.

Mit dem Button "Zwischenspeichern" können Sie das Formular mit den bisher eingegebenen Daten auf unserem System eine Zeit lang parken.

 

Sie erhalten per E-Mail einen Link zu Ihrem Vorgang mit dem aktuellen Bearbeitungsstand. Im angegebenen Zeitraum können Sie an genau der Stelle weitermachen wo Sie aufhören mussten.

Datenschutzhinweise

Mögliche Ausprägungen: NatPers (Der Inhaber des Kontos ist eine natürliche Person - z.B. ein Einzelunternehmer) oder NNatPers (bei einer nicht natürlichen Person - z.B. eine GmbH)
Quelle der Identitätsprüfung

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(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

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Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Id für den Versand von Nachrichten an einen Postkorb-Webservice.
Ihre Daten / Inhaber

Bei Abweichung vom Namen auf der Approbations-/Berufserlaubnisurkunde ist dieser mit anzugeben.

Praxisdaten
Aktuelle Anschrift der Paxis/Einrichtung
Frühere Anschrift der Praxis/Einrichtung
Fachlicher Leiter
Kopien beifügen

Bitte beachten Sie, dass die eingereichten Dokumente in jedem Fall im Original vorzuliegen haben.

Zur Vorlage der Originaldokumente vor Ort ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Wir bitten Sie, dazu telefonisch unter der folgenden Nummer einen Termin zu vereinbaren: 03591 - 52 51 53 119.

Das hat nicht funktioniert. Bitte versuchen Sie es noch einmal.

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Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen

medizinalaufsicht@lra-bautzen.de

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