Niederlassungsanzeige

Hinweise

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Anzeigepflicht nach Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen:

  1. Ärzte
  2. Zahnärzte
  3. psychologische Psychotheratpeuten,
  4. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
  5. Apotheker
  6. Tierärzte
  7. Angehörige der Gesundheitsfachberufe (nach § 2 Abs. 2 SächsGfbWBG)
  8. Heilpraktiker
  9. selbständig tätige Desinfektoren
  10. sonstige Heilberufe

Diese Gesundheitsfachberufe haben Beginn und Beendigung einer selbständigen Berufsausübung unverzüglich der für den Ort der Niederlassung zuständigen Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes anzuzeigen.

Unverzüglich anzuzeigen sind auch nachträgliche Änderungen.

Gesundheitsfachberufe sind nach § Abs. 2 SächsGfbWBG:

 

1.   Altenpflegerin und Altenpfleger,
2.   Diätassistentin und Diätassistent,
3.   Ergotherapeutin und Ergotherapeut,
4.   Hebamme und Entbindungspfleger,
5.   Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger,
6.   Gesundheits- und Krankenpflegerin sowie Gesundheits- und Krankenpfleger,
7.   Logopädin und Logopäde,
8.   Masseurin und medizinische Bademeisterin sowie Masseur und medizinischer Bademeister,
9.   Orthoptistin und Orthoptist,
10.  pharmazeutisch-technische Assistentin und pharmazeutisch-technischer Assistent,
11.  Physiotherapeutin und Physiotherapeut,
12.  Podologin und Podologe,
13.  Rettungsassistentin und Rettungsassistent sowie
14.  technische Assistentin in der Medizin und technischer Assistent in der Medizin.

Für eine Neuanmeldung reichen Sie folgende Dokumente mit ein:

  • Approbations- und Berufsurkunde
  • Zulassung von der KV oder VdEK

Einrichtungen der Gesundheitsfachberufe (z. B. Praxen für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) sowie Arzt- und Zahnarztpraxen, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Heilpraktiker u. a. unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt bzw. können durch dieses begangen werden und legen in Hygieneplänen innerbetriebliche Maßnahmen zur Einhaltung der Infektionshygiene fest.

 

Die bauliche Beurteilung der künftigen Praxisräume sowie die Überwachung der Einrichtungen durch das Sachgebiet Hygiene erfolgen auf der Grundlage der §§ 7 und 8 des SächsGDG in Verbindung mit dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Dazu ist es erforderlich, zeitnah (vor Übernahme, Bau- bzw. Umbaubeginn, Eröffnung) die Grundrisspläne der künftigen Arzt- /Zahnarztpraxis, Praxis für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie u. a. mit Bezeichnung der Behandlungs- /Therapieräume, Sanitär- und anderen Räume, unter Beachtung von § 50 – Barrierefreies Bauen – Sächsische Bauordnung (SächsBO) beim Gesundheitsamt zur Prüfung und Stellungnahme oder auch Beratung einzureichen.

Melden Sie sich bitte je nach Standort der künftigen Praxis rechtzeitig bei:

 

Hygienefragen/Hygieneplan:

  • Gesundheitsamt Hoyerswerda | SG Hygiene | Am Schlossplatz 2 | 02977 Hoyerswerda
    Telefon: 03591-525153226
     
  • Gesundheitsamt Kamenz | SG Hygiene | Macherstr. 55 | 01917 Kamenz
    Telefon: 03591-525153223
     
  • Gesundheitsamt Bautzen | SG Hygiene | Bahnhofstr. 5 | 02625 Bautzen
    Telefon: 03591-525153213

Baurechtliche Hygiene:

  • Gesundheitsamt Bautzen | SG Hygiene | Bahnhofstr. 5 | 02625 Bautzen
    Telefon: 03591-525153214

Die erforderliche Bestätigung zur Vorlage bei der Krankenkasse bei An- oder Ummeldung, erhalten Sie automatisch per Post.

 

Bei einem vor Ort Termin bitten wir Sie um eine telefonische Terminvereinbarung unter: 03591 5251-53001

 

Besucheranschrift: Gesundheitsamt Hoyerswerda | SG Hygiene | Am Schlossplatz 2 | 02977 Hoyerswerda

 

Für die Bescheinigung fällt eine Verwaltungsgebühr von 40,-€ an.

Bei Neubau oder Nutzungsänderung/Umnutzung („… wenn an die neue Nutzung andere öffentlich-rechtliche Anforderungen zu stellen sind als an die bisherige Nutzung“) ist das Vorhaben bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde hinsichtlich der Erteilung einer Baugenehmigung gemäß o. g. Sächsischer Bauordnung einzureichen.

Das ist kein Problem. Mit dem Button "Zwischenspeichern" können Sie das Formular mit den bisher eingegebenen Daten auf unserem System eine Zeit lang parken.

 

Sie erhalten per E-Mail einen Link zu Ihrem Vorgang mit dem aktuellen Bearbeitungsstand. Im angegebenen Zeitraum können Sie an genau der Stelle weitermachen wo Sie aufhören mussten.

Ihre Daten / Inhaber
Praxisdaten
Aktuelle Anschrift der Paxis/Einrichtung
Frühere Anschrift der Praxis/Einrichtung
Fachlicher Leiter
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