Anzeige Trinkwasserversorgung auf Märkten/Veranstaltungen

Hinweise

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Gesetzliche Grundlage

 

Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung-TrinkwV) in der aktuellen Fassung.

 

Gemäß § 11 TrinkwV gelten folgende Anzeigefristen:

 

Die Errichtung oder Inbetriebnahme sowie die voraussichtliche Dauer des Betriebes so früh wie möglich.

Das ist kein Problem. Mit dem Button "Zwischenspeichern" können Sie das Formular mit den bisher eingegebenden Daten auf unserem System eine Zeit lang parken.

Sie erhalten per E-Mail einen Link zu Ihrem Vorgang mit dem aktuellen Bearbeitungsstand. Im angegebenen Zeitraum können Sie an genau der Stelle weitermachen wo Sie aufhören mussten.

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Veranstaltung
Trinkwasserversorgung

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