Anzeige zentrale/dezentrale Wasserversorgungsanlage

script

Hinweise

Logo neuer Personalausweis
Logo Elster

Gesetzliche Grundlage

 

Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch

(Trinkwasserverordnung - TrinkwV) in der aktuellen Fassung

 

Gemäß § 11 TrinkwV gelten folgende Anzeigefristen.

 

Für die Anlage § 2 Nr. 2 Buchstabe a) bis c) und e)

  • die Errichtung spätestens 4 Wochen im Voraus
  • die erstmalige Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme spätestens 4 Wochen im Voraus
  • bauliche oder betreibstechnische Veränderungen an Trinkwasser führenden Teilen einer Wasserversorgungsanlage, die auf die Beschaffenheit des Trinkwassers wesentliche Auswirkungen haben kann, spätestens 4 Wochen im Voraus
  • der Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts auf eine andere Person spätestens 4 Wochen
  • die vollständige oder teilweise Stilllegung innerhalb von 3 Tagen
  • unverzüglich nach Kenntnissnahme der anzeigepflichtigen Umstände, wenn Anzeigepflicht vorher nicht bekannt ist

"Gewerbliche Tätigkeit"

  • die unmittelbare oder mittelbare, zielgerichtete Trinkwasserbereitstellung im Rahmen einer selbstständigen, regelmäßigen und in Gewinnerzielungsabsicht ausgeübten Tätigkeit (z.B. Vermietung, Wasserabgabe an Dritte,...)

"Öffentliche Tätigkeit"

  • die Trinkwasserbereitstellung für einen unbestimmten, wechselnden und nicht durch persönliche Beziehungen verbundenen Personenkreis (z.B. Sporthallen, öffentliche Bäder, Hotels,...)

Das ist kein Problem. Mit dem Button "Zwischenspeichern" können Sie das Formular mit den bisher eingegebenden Daten auf unserem System eine Zeit lang parken.

Sie erhalten per E-Mail einen Link zu Ihrem Vorgang mit dem aktuellen Bearbeitungsstand. Im angegebenen Zeitraum können Sie an genau der Stelle weitermachen wo Sie aufhören mussten.

Datenschutzhinweise

Mögliche Ausprägungen: NatPers (Der Inhaber des Kontos ist eine natürliche Person - z.B. ein Einzelunternehmer) oder NNatPers (bei einer nicht natürlichen Person - z.B. eine GmbH)
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Quelle der Identitätsprüfung

\\n\\n

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

\\n\\n

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Id für den Versand von Nachrichten an einen Postkorb-Webservice.
Ihre Daten
Eigentümer der Anlage
Anlagedaten
Anlagenstandort
Angaben zur Wasserversorgungsanlage
Vollständige oder teilweise Stilllegung
Bauliche und betriebstechnische Veränderungen
Übertragung des Eigentums oder des Nutzungsrechts auf eine andere Person

Das hat nicht funktioniert. Bitte versuchen Sie es noch einmal.

Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen

wasserhygiene@lra-bautzen.de

Impressum

Kontakt

Datenschutz

all fields marked with a (*) are required and must be filled out