Antrag auf einen Krankenbehandlungsschein

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Hinweise

Sie halten sich als Kriegsvertriebener oder Asylbewerber im Landkreis Bautzen auf.

Sie brauchen ärztliche Hilfe.

Für Ihren Arztbesuch übernimmt der Landkreis Bautzen die Kosten. Sie müssen dem Arzt dafür das Dokument „Krankenbehandlungsschein“ geben.

 

Den Krankenbehandlungsschein können Sie hier beantragen:

  1. Klicken Sie auf den Button "Start" und geben Sie Ihre Daten ein.
    Wichtig: Sie müssen eine aktuelle E-Mail-Adresse angeben. Die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes senden den Krankenbehandlungsschein an die angegebene E-Mail- Adresse zum Ausdrucken.
  2. Senden Sie das ausgefüllte Formular an das Landratsamt Bautzen.

 

Achtung: Der Krankenbehandlungsschein gilt nur bis Ende des laufenden Monats für bis zu 3 Behandlungen bei einem Allgemeinarzt.

Für weitere Arztbesuche müssen weitere Krankenbehandlungsscheine beantragt werden.

Einen Krankenbehandlungsschein können Sie nur für allgemeine Behandlungen erhalten.

 

Für Behandlungen beim Facharzt (z.B. Orthopäde, Psychiater) benötigen Sie einen Überweisungsschein.

 

Wenn Sie von Ihrem Arzt einen Überweisungsschein zum Facharzt erhalten haben, müssen Sie diesen Überweisungsschein ins Gesundheitsamt (Standort Bautzen, Hoyerswerda oder Kamenz) bringen und abstempeln lassen. Das müssen Sie spätestens 14 Tage vor Ihrem Termin beim Facharzt machen

Bitte füllen Sie das Formular in lateinischen Buchstaben aus. Sie helfen uns damit sehr.

Patient
Ihre persönlichen Daten

Auch wenn Sie den Behandlungsschein für ein krankes Kind benötigen, geben Sie bitte hier zuerst Ihre eigenen Daten ein.

Wo wohnen Sie zur Zeit?
Welche gesundheitlichen Beschwerden haben Sie?
Einen Krankenbehandlungsschein können Sie nur für allgemeine Behandlungen erhalten. Wenn Sie von Ihrem Arzt einen Überweisungsschein zum Facharzt erhalten haben, müssen Sie den Überweisungsschein ins Landratsamt bringen und abstempeln lassen. Das müssen Sie spätestens 14 Tage vor Ihrem Termin beim Facharzt tun.
Behandlungsschein für das Kind / die Kinder

Wenn Ihr Kind krank ist, brauchen Sie einen Behandlungsschein für sich selbst und einen für jedes kranke Kind.
Geben Sie daher die Namen und Geburtsdaten aller kranken Kinder an, die mit Ihnen zum Arzt gehen sollen.

Datenschutzhinweise

Das hat nicht funktioniert. Bitte versuchen Sie es noch einmal.

Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen

buergeramt@lra-bautzen.de

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