Abrechnung von Beratungsleistungen als Insoweit erfahrene Fachkraft

Hinweise

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Im folgenden können Sie Ihre Beratungsleistung als externe insoweit erfahrene Fachkraft gemäß § 8a Absatz 4, §8b Absatz 1 Sozialgesetzbuch 8 und § 4 Absatz 2 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz online abrechnen.

 

Bitte halten Sie notwendige Nachweise als PDF-Datei bereit.

Die "Bestätigung der Beratungsleistung einer externen insoweit erfahrenen Fachkraft" ist erforderlich. Sie können das entsprechende Formular über diesen Button aufrufen:

 

Scannen Sie das ausgefüllte und unterschrieben Formular ein und laden Sie es hier an der entsprechenden Stelle hoch.

Sie können die Rechnungsdaten in die Erfassungsmaske des online Formulars einpflegen oder als Rechnung separat hochladen.

 

Eine hochgeladene Rechnung muss folgende Daten enthalten:

  • Angaben zum Träger oder zur Fachkraft (Name und Rechnungsanschrift)
  • Rechnungsnummer
  • Verwendungszweck
  • Zeitraum der Leistungserbringung
  • Kontodaten/ IBAN
Insoweit erfahrene Fachkraft / Träger
Bestätigung(en) des Auftraggebers
Beratungsempfänger / fallführende Fachkraft
Abrechnung
Bankverbindung

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