Anforderung Wohngeldnegativbescheinigung

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Hinweise

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Wenn Sie aus dem Landkreis Bautzen in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Wohngeldbehörde gezogen sind und dort Wohngeld beantragen, wird von Ihnen eine Negativbestätigung des früheren Wohnortes verlangt.

 

Sie können diese kostenlose Negativbestätigung hier im Formular mit Eingabe Ihrer Daten anfordern. Die Bestätigung erhalten Sie dann umgehend per Post.

Datenschutzhinweise

Mögliche Ausprägungen: NatPers (Der Inhaber des Kontos ist eine natürliche Person - z.B. ein Einzelunternehmer) oder NNatPers (bei einer nicht natürlichen Person - z.B. eine GmbH)
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Quelle der Identitätsprüfung

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(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

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Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

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Ihre persönlichen Daten
Ihre vorherige Adresse, für die die Bescheinigung ausgestellt werden soll

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Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen

wohngeld@lra-bautzen.de

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