Anamnesebogen Schulaufnahmeuntersuchung

Vorbereitung

Bevor Sie zum offiziellen Anamnesebogen gelangen, teilen Sie uns folgend bitte die künftige Schule Ihres Kindes sowie Ihre E-Mail-Adresse mit, unter welcher wir Sie kontaktieren dürfen.

Informationen

Sehr geehrte Eltern,

 

leider sind für die Grundschule Ihres Kindes noch keine Termine zur Schulaufnahmeuntersuchung im Gesundheitsamt verfügbar. Ihre Grundschule wird Sie informieren, sobald die Buchung von Terminen möglich ist.

Hinweise

Sehr geehrte Eltern,

 

bald ist es soweit – Ihr Kind kommt in die Schule.
In Vorbereitung auf diesen neuen Abschnitt stehen Ihnen die Kinder- und Jugendärzte des Gesundheitsamtes gern beratend zur Seite.

 

Die Schulaufnahmeuntersuchung hat das Ziel, gesundheitliche Besonderheiten, die für den Schulbesuch von Bedeutung sein können, zu erkennen und gegebenenfalls notwendige Behandlungen und Fördermaßnahmen zu empfehlen. Dazu untersuchen wir Ihr Kind körperlich (einschließlich Seh- und Hörtest) und beurteilen orientierend dessen Entwicklungsstand. Außerdem besprechen wir die Gesundheitsvorgeschichte und führen eine Impfberatung durch.[1], [2]

 

Die Schulaufnahmeuntersuchung erfasst alle Kinder eines Jahrgangs und gibt damit Aufschluss über deren Gesundheitszustand. Zur statistischen Auswertung der Untersuchungsergebnisse erfolgt eine pseudonymisierte Datenerfassung und -weitergabe an das Statistische Landesamt Sachsen.[3], [4]

 

Die bei der Erhebung des Impfstatus gewonnen Daten werden in aggregierter und anonymisierter Form über die oberste Landesbehörde dem Robert-Koch-Institut übermittelt.[5] 
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter:

https://www.landkreis-bautzen.de/download/Gesundheitsamt/53_Informationspflicht_JAED_JZAED.pdf

 

Gemäß den gesetzlichen Grundlagen ist die Schulaufnahmeuntersuchung eine Pflichtuntersuchung für alle Kinder. Die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten ist dabei erforderlich.[1], [6] 

 

Selbstverständlich unterliegen alle Befunde und Ihre Angaben der ärztlichen Schweigepflicht.

 

 

Bitte bringen Sie mit:

  • den Impfausweis (nur zur Beratung[2] und Erhebung des Impfstatus gemäß Gesetz[5])
  • gelbes Vorsorgeheft
  • gegebenenfalls medizinische Befunde/Unterlagen (zum Beispiel: Schwerbehindertenausweis, Pflegegradbescheinigung - so vorhanden)

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihre Kinder- u. Jugendärztin

Ihr Kinder- u. Jugendarzt

_______________________

[1] §26a, insbesondere Absatz 2, Absatz 3 Nr. 1, Absatz 4 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen

[2] §3 Absatz 1 der Sächsischen Schulgesundheitspflegeverordnung

[3] §7 Absatz 4 der Sächsischen Schulgesundheitspflegeverordnung

[4] §3 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes i.V.m. Artikel 4, 6, 9 der EU-Datenschutzgrundverordnung

[5] §34 Absatz 11 des infektionsschutzgesetzes

[6] §4 Absatz 3 der Sächsischen Schulgesundheitspflegeverordnung

Allgemeines
Angaben zur Gesundheitsvorgeschichte des Kindes
Schwangerschaft und Geburtsverlauf
Entwicklung
Krankheiten
Behandlungen und Fördermaßnahmen
Anmerkungen

Wir/Ich bestätige/n ich die Richtigkeit der obenstehendenAngaben.