Übermittlung eines positiven Testergebnisses durch Antigen-Testung

Hinweise

Übermitteln Sie ein positives Testergebnis in Ihrer Einrichtung.

Die Meldung wird direkt an das Gesundheitsamt übermittelt, Sie brauchen die Meldung weder drucken noch unterschreiben. 

Einrichtung
Ansprechpartner
getestete Person

2. Testung mittels PCR-Test 

Bei Vorliegen eines positiven Antigen-Testergebnisses ist unverzüglich eine 2. Testung mittels PCR-Test notwendig.

Die Testung erfolgt über den behandelnden Hausarzt. Falls dies nicht möglich ist nehmen Sie bitte Kontakt zum Gesundheitsamt auf.

2. Testung mittels PCR-Test 

Bei Vorliegen eines positiven Antigen-Testergebnisses ist unverzüglich eine 2. Testung mittels PCR-Test notwendig.

Mitarbeiter im pflegerischen Bereich oder Besucher der Einrichtung wenden sich dazu an Ihren behandelnden Hausarzt oder an eine Corona-Test-Ambulanz der Kassenärztlichen Vereinigung

Anschrift