Anzeige der Ernte forstlichen Vermehrungsgutes

gemäß §7 Abs. 1 FoVG

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Hinweise

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Die Ernteanzeige muss rechtzeitig, mindestens 3 Werktage vor Beginn der Ernte durch das Ernteunternehmen erfolgen.

Bei Netzernten beginnt die Ernte mit dem Auslegen der Netze.

Ernten nach ZüF-Kriterien sind im Landkreis Bautzen prinzipiell möglich. Da der Landkreis Bautzen jedoch weder Mitglied des ZüF e.V. ist, noch die Kontrollbeauftragten durch ZüF e.V. in die Kriterien und Verfahren eingewiesen sind, können durch die Kontrollbeauftragten des Landkreises Bautzen keine Dokumente oder Protokolle des ZüF e.V. unterzeichnet werden. Eventuell anfallender Mehraufwand der Kontrollbeauftragten für die Ernte nach ZüF e.V. im Vergleich zu einer normalen Ernte nach FoVG kann dem Ernteunternehmen in Rechnung gestellt werden.

Auf Grund entsprechender Regelungen zu Arbeitszeiten der Beschäftigten des Landratsamtes Bautzen können Ernten und alle daraus resultierenden Arbeiten (Wiegen des Saatgutes, Kontrolle Sammelstelle, Ausstellung Stammzertifikate, etc.) nur Montag bis Donnerstag zwischen 06:00 und 19:30 Uhr sowie Freitag zwischen 06:00 und 16:00 Uhr erfolgen.

Das ist kein Problem. Mit dem Button "Zwischenspeichern" können Sie das Formular mit den bisher eingegebenden Daten auf unserem System eine Zeit lang parken.

Sie erhalten per E-Mail einen Link zu Ihrem Vorgang mit dem aktuellen Bearbeitungsstand. Im angegebenen Zeitraum können Sie an genau der Stelle weitermachen, wo Sie aufhören mussten.

Das müssen Sie nicht. Der Online-Assistent hilft Ihnen aber dabei, alle Daten richtig zu erfassen und schickt den ausgefüllten Antrag unkompliziert direkt an unsere Mitarbeitenden.

Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie auf diesen Service verzichten möchten, können Sie den Antrag auch ausdrucken, indem Sie hier auf die Schaltfläche "Drucken" klicken, und per Post einreichen.

Datenschutzhinweise

Mögliche Ausprägungen: NatPers (Der Inhaber des Kontos ist eine natürliche Person - z.B. ein Einzelunternehmer) oder NNatPers (bei einer nicht natürlichen Person - z.B. eine GmbH)
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Quelle der Identitätsprüfung

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(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

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Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Id für den Versand von Nachrichten an einen Postkorb-Webservice.
Ihre Daten / Erntefirma
Eigentümer des Waldes
Erntebestand

Bitte kontrollieren Sie die Auswahl des korrekten Registerzeichens anhand dieser Daten:

Erntezeitpunkt
Verantwortliche Person für die Durchführung der Ernte
Weiteres

Das hat nicht funktioniert. Bitte versuchen Sie es noch einmal.

eAkte - Regisafe

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Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen

buergeramt@lra-bautzen.de

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