Antrag auf Umzug

Erteilung der Zusicherung zur Angemessenheit einer neuen Unterkunft nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II)

- Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende –

Hinweise

Logo neuer Personalausweis
Logo Elster

Die Prüfung zur Übernahme von Wohnungsbeschaffungskosten oder Umzugskosten ist nur möglich, sofern Sie sich die Kostenübernahme vor dem Umzug zusichern lassen. Die Zusicherung wird Ihnen durch das Landratsamt Bautzen, Jobcenter oder bei Zuzug in den Landkreis Bautzen durch Ihr bisheriges Jobcenter erteilt.

 

Erst nach dieser Zusicherung können weitere Verpflichtungen bezüglich eines Umzuges eingegangen werden (z. B. die Anmietung eines Transporters oder die Kosten durch ein Umzugsunternehmen).

Sollte bei Ihnen ein konkreter Umzugswunsch vorliegen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter, damit dieser die Notwendigkeit des Umzuges und die Angemessenheit der zukünftigen Mietkosten prüfen kann. Vor Abschluss eines (neuen) Mietvertrages muss die Übernahme der Aufwendungen für die neue Unterkunft vom Jobcenter Bautzen zugesichert werden.

 

Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen (§ 22 Abs. 4 Satz 1 SGB II).

 

Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Sollten Sie unter 25 Jahre alt sein und erstmalig eine eigene Wohnung anmieten wollen, muss dafür ein wichtiger Grund vorliegen.

 

Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur anerkannt, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über Unterkunft zugesichert hat (§ 22 Abs. 5 Satz 1 SGB II).

 

Zieht eine unter 25 jährige Person ohne Zusicherung des kommunalen Trägers um, werden bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur die Regelbedarfe der Regelbedarfsstufe 3 berücksichtigt (vgl. § 20 Abs. 3 SGB II).

 

  • vollständiger Antrag auf Umzug - Erteilung der Zusicherung zur Angemessenheit einer neuen Unterkunft nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II) - mit Begründung für den Umzug und Angaben der Personen, welche in die neue Wohnung einziehen werden.
  • konkrete und personalisierte Wohnungsangebote / Wohnungsexposé/s (unterzeichnet vom Vermieter) mit folgenden Angaben:
    • Anschrift der neuen Wohnung
    • Größe der Wohnung (Wohnfläche)
    • Höhe der Grundmiete
    • Höhe der Nebenkosten
    • Höhe der Kaution/Genossenschaftsanteile bzw. Maklerkosten
    • Heizmedium
    • Höhe der Heizkosten
    • Beheizte Gesamtwohnfläche des Gebäudes
    • ist der sofortige Bezug der Wohnung (ohne Renovierung) möglich
    • Baujahr des Hauses
    • Vorhandensein einer Aufzugsanlage
    • Warmwasserbereitung zentral über Heizungsanlage oder dezentral (z.B. Boiler oder Durchlauferhitzer)

Bei fehlender Zustimmung zur Anmietung der Wohnung ist das Landratsamt Bautzen, Jobcenter nicht zur Kostenübernahme (Mietkautionsdarlehen, Umzugskosten) verpflichtet!

 

Die Kosten für die Übernahme der Mietkaution (bzw. von Genossenschaftsanteilen) können nur dann darlehensweise übernommen werden, wenn Ihnen die Zusicherung vom Landratsamt Bautzen, Jobcenter erteilt wurde.

 

Der Rückzahlungsanspruch aus dem Darlehen wird ab dem Monat, der auf die Auszahlung folgt, durch monatliche Aufrechnung in Höhe von 5 % des maßgebenden Regelbedarfs getilgt.

 

Denken Sie bitte auch an die Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist Ihres bisherigen Mietvertrages. Doppelte Mietzahlungen können nicht übernommen werden.

 

Die Beurteilung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft richtet sich nach der Richtlinie des Landkreises Bautzen zu den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach den Sozialgesetzbüchern II und XII (Unterkunfts- und Heizkostenrichtlinie).

 

Bei Auszug aus der Bedarfsgemeinschaft ist eine eigene Antragstellung auf Leistung nach dem SGB II erforderlich.

Das ist kein Problem. Mit dem Button "Zwischenspeichern" können Sie das Formular mit den bisher eingegebenden Daten auf unserem System eine Zeit lang parken.

Sie erhalten per E-Mail einen Link zu Ihrem Vorgang mit dem aktuellen Bearbeitungsstand. Im angegebenen Zeitraum können Sie an genau der Stelle weitermachen wo Sie aufhören mussten.

Das müssen Sie nicht. Der Online-Assistent hilft Ihnen aber dabei, alle Daten richtig zu erfassen und schickt den ausgefüllten Antrag unkompliziert direkt an unsere Mitarbeitenden.

Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie auf diesen Service verzichten möchten, können Sie den Antrag auch ausdrucken, indem Sie hier auf die Schaltfläche "Drucken" klicken, und per Post einreichen.

Ihre persönlichen Daten

Sollten Sie unter 25 Jahre alt sein und erstmalig eine eigene Wohnung anmieten wollen, muss dafür ein wichtiger Grund vorliegen. Liegt kein wichtiger Grund vor, können keine Kosten der Unterkunft bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres anerkannt werden.

Darüber hinaus werden nur die Regelbedarfe der Regelbedarfsstufe 3 berücksichtigt (vgl. § 20 Abs. 3 SGB II).

Weitere Daten

Laden Sie ein oder mehrere konkrete und personalisierte Wohnungsexposés hoch, aus welchem für die neue Wohnung die genaue Anschrift und Lage, die Größe, die Anzahl der Räume sowie die Höhe der Grundmiete, der kalten Betriebskosten und der Heizkosten (in getrennter Aufteilung der Nebenkosten) hervorgeht.

Ihr Umzug
Mitbewohner
aktuelle Anschrift

Die Prüfung zur Übernahme von Wohnungsbeschaffungskosten oder Umzugskosten ist nur möglich, sofern Sie sich die Kostenübernahme vor dem Umzug zusichern lassen. Die Zusicherung wird Ihnen durch das Landratsamt Bautzen, Jobcenter oder bei Zuzug in den Landkreis Bautzen durch Ihr bisheriges Jobcenter erteilt.

 

Erst nach dieser Zusicherung können weitere Verpflichtungen bezüglich eines Umzuges eingegangen werden (z. B. die Anmietung eines Transporters oder die Kosten durch ein Umzugsunternehmen).

Das hat nicht funktioniert. Bitte versuchen Sie es noch einmal.