Antrag auf Förderung aus dem Kommunalen Bürgerbudget

script

Hinweise

Logo neuer Personalausweis

Der Landkreis Bautzen setzt auch im Jahr 2026 ein deutliches Zeichen für die Wertschätzung und Stärkung des Ehrenamtes. Vereine und Initiativgruppen können wieder Fördermittel aus dem kommunalen Bürgerbudget beantragen.

 

Die erforderlichen Mittel stellt der Freistaat Sachsen dem Landkreis Bautzen erneut zur Verfügung. Damit wird das ehrenamtliche Engagement vor Ort gezielt unterstützt und weiter gestärkt – ein wichtiges Signal für die vielen Ehrenamtliche, die sich tagtäglich für das Gemeinwohl einsetzen.

 

Mit dem kommunalen Bürgerbudget können Projekte finanziell unterstützt werden, die aus Bürgerbeteiligung entstanden sind. Das bedeutet: die Ideen kommen aus der Bürgerschaft und wurden gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern entwickelt.

Ziel der Förderung ist es, einfache und gut umsetzbare Projekte auf kommunaler oder lokaler Ebene zu unterstützen, bei denen Bürgerinnen und Bürger aktiv beteiligt waren. Die Umsetzung der Projekte erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Bautzen.

 

Hier finden Sie die wichtigen Fragen im Überblick:

  • Vereine
  • Initiativen mit gemeinnützigem Anliegen
  • Bürger und Bürgerinnen des Landkreises Bautzen (ab 16 Jahre)
  • Das Förderverfahren gilt vom 01.02.2026 bis 30.11.2026.
  • Voraussetzung ist die Durchführung eines bürgerschaftlichen Beteiligungsverfahrens.
  • Für die Förderung aus dem Bürgerbudget gilt eine Förderhöhe bis zu 10.000 Euro je Antrag.
  • Der Sitz des Vereins bzw. der Initiative muss dabei im Landkreis Bautzen sein und das Projekt muss bis 31.12.2026 umgesetzt sein.
  • Gefördert werden Maßnahmen von Bürgern und Bürgerinnen des Freistaates Sachsen, die dazu geeignet sind, Projekte mit einem unmittelbaren Bezug zum eigenen Wohnort bzw. der eigenen Gemeinde umzusetzen und hierdurch das lokale Gemeinwesen zu stärken.
  • Förderfähig im Rahmen des Kommunalen Bürgerbudgets sind Sachkosten, geringwertige Wirtschaftsgüter und Investitionen zur Ausübung der Vereinsarbeit und ehrenamtliche Initiativen, die der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements dienen.
  • Nicht förderfähig sind Personalkosten sowie Aufwandsentschädigungen, Honorare und vergleichbare direkte Zahlungen an ehrenamtlich Tätige.
  • Vorhaben mit ausschließlich investivem Charakter

Bitte beachten Sie, dass es sich um ein Online-Antragsverfahren handelt. Es wird kein Antrag in Papierform oder eine Unterschrift benötigt.

 

Füllen Sie einfach das Formular online aus und reichen dieses anschließend digital mit der Schaltfläche "Formular einreichen" beim Landratsamt Bautzen ein.

 

Das Landratsamt Bautzen entscheidet über die Förderfähigkeit. Bei Bewilligung des Antrages wird das Geld auf das angegebene Konto überwiesen.

Die Fördermittel sind vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 zu verbrauchen.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Mit einem kurzen Sachbericht und der Belegliste weisen Sie dem Landratsamt Bautzen die sachgerechte Verwendung der Fördergelder bis zum 01.02.2027 nach.

 

Bitte verwenden Sie hierfür den online bereit gestellten Verwendungsnachweis.

Datenschutzhinweise

Mögliche Ausprägungen: NatPers (Der Inhaber des Kontos ist eine natürliche Person - z.B. ein Einzelunternehmer) oder NNatPers (bei einer nicht natürlichen Person - z.B. eine GmbH)
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Quelle der Identitätsprüfung

\\n\\n

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

\\n\\n

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Id für den Versand von Nachrichten an einen Postkorb-Webservice.
Ihre Daten
Begünstigte Person / Verein / Initiative
Projekt
Förderung

Bitte berechnen und kalkulieren Sie die Kosten sorgfältig.

Das hat nicht funktioniert. Bitte versuchen Sie es noch einmal.

Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen

ehrenamt@lra-bautzen.de

Impressum

Kontakt

Datenschutz

all fields marked with a (*) are required and must be filled out