Überweisungen mit der Bezahlkarte

Hinweise

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Überweisungen können nur an freigeschaltete Empfänger durchgeführt werden.

Dafür muss die IBAN durch das Ausländeramt freigeschaltet werden. Über dieses Online-Formular können Sie die Freischaltung der Bereiche „ÖPNV“ und „Telekommunikation“ anfragen. Alle anderen Bereiche tragen Sie bitte über die Auswahl „Sonstiges“ und das Textfeld ein.

 

Neue IBAN werden vom Ausländeramt nur freigeschaltet, wenn dieses Online-Formular vollständig eingegangen ist.

Bitte füllen Sie das Formular ausschließlich in lateinischen Buchstaben aus.

Ihre Daten
Freischaltung der IBAN

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