Beschwerde an Immissionsschutz

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Hinweise

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Bitte beachten Sie, dass das Sachgebiet Immissionsschutz für die Bearbeitung folgender Belästigungen keine Handlungsgrundlage besitzt. Wenden Sie sich dafür bitte an den aufgeführten Zuständigen:

  • Straßenverkehrslärm → der zuständige Straßenbaulastträger
  • Schienenverkehrslärm → das Eisenbahnbundesamt bzw. die Deutsche Bahn
  • Fluglärm → das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
  • Belästigungen durch Tagebau → das Sächsische Oberbergamt
  • Straßenbeleuchtung → die Gemeinde
  • Lagerfeuer → das Ordnungsamt der Gemeinde

Lärm, der durch Kinder z. B. in Kindertageseinrichtungen oder auf Spielplätzen verursacht wird, gilt im Regelfall als sozialadäquat, sodass hierdurch entstehende Beeinträchtigungen hinzunehmen sind.


Belästigungen durch zeitlich befristete Mistlagerungen am Feldrand sowie Gülleausbringung sind grundsätzlich zulässig und im Regelfall ebenfalls eine hinzunehmende temporäre Beeinträchtigung.


Dieses  Verfahren wird vollständig elektronisch abgewickelt. Es wird kein Schreiben in Papierform oder eine Unterschrift benötigt.


Füllen Sie einfach das Formular online aus und reichen Sie dieses anschließend digital mit der Schaltfläche "senden" beim Landratsamt Bautzen ein. Sie haben die Möglichkeit am Ende des Formulars Anhänge hochzuladen.


Nach Versendung des Formulars gilt dieses beim Sachgebiet Immissionsschutz als eingegangen. Eine separate Eingangsbestätigung erfolgt nicht.


Eine Bearbeitung anonymer Beschwerden ist nicht möglich.


Nach abgeschlossener Prüfung Ihrer Beschwerde erhalten Sie eine schriftliche Rückmeldung.

Datenschutzhinweise

Mögliche Ausprägungen: NatPers (Der Inhaber des Kontos ist eine natürliche Person - z.B. ein Einzelunternehmer) oder NNatPers (bei einer nicht natürlichen Person - z.B. eine GmbH)
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Quelle der Identitätsprüfung

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(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

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Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Id für den Versand von Nachrichten an einen Postkorb-Webservice.
Ihre Daten
Art der Belästigung
Daten des Verursachers

Beschreiben Sie bitte, worauf Ihre Vermutung gründet, z.B. aus welcher Himmelsrichtung die Belästigung zu kommen scheint, eine ungefähre Entfernung, etc.

Das hilft dem Bearbeiter, die Suche nach dem Verursacher einzugrenzen.

Am Ende des Vorganges haben Sie die Möglichkeit, ergänzende Unterlagen hochzuladen.

Ort und Zeitraum der Belästigung

Zu welchen Zeiten werden Sie belästigt?

Lärm, Vibrationen
Gerüche
Licht
Staub
Erschütterungen

Das hat nicht funktioniert. Bitte versuchen Sie es noch einmal.

Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen

buergeramt@lra-bautzen.de

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Datenschutz

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