Auskunft aus dem sächsischen Altlastenkataster (SALKA)

gemäß Sächsischem Umweltinformationsgesetz (SächsUIG)

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Hinweise

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Der Erwerb eines Grundstückes ohne eine gründliche Prüfung der Altlastensituation kann sowohl erhebliche finanzielle als auch gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Es ist wichtig, sich vor dem Kauf oder Verkauf eines Grundstückes über die möglichen Auswirkungen von Altlasten auf Umwelt und Gesundheit im Klaren zu sein. 

 

Wer ein Grundstück kauft, ohne sich vorher gründlich über Altlasten zu informieren, kann ungewollt mit gefährlichen Stoffen in Kontakt kommen. Dies kann langfristige Auswirkungen auf Ihre Gesundheit haben. Darüber hinaus können Sie auch finanziell belastet werden, wenn sich später herausstellt, dass Maßnahmen (z. B. Untersuchungen, Sicherungen, Sanierungen usw.) erforderlich sind. 

 

Ebenfalls ist eine Altlastenauskunft im Zusammenhang mit der Nutzung von Gartenflächen hilfreich, da solche Flächen häufig für den Anbau von Gemüse oder Obst genutzt werden. In diesen Fällen können altlastenbedingte Schadstoffe im Boden ein gesundheitliches Risiko darstellen, insbesondere bei der Aufnahme über selbst angebaute Lebensmittel. 

 

Wichtig: Jeder Bürger bzw. jede Bürgerin hat das Recht auf Auskunft über potenzielle Altlasten, sofern diese Informationen als Umweltinformationen gemäß dem Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) eingestuft sind. Eine Auskunft kann jedoch verweigert werden, wenn öffentliche oder private Interessen entgegenstehen.

Altlasten sind Altablagerungen oder Altstandorte, die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für Einzelne oder die Allgemeinheit hervorrufen. 

 

Altlasten sind durch menschliche Tätigkeiten verursachte Umweltbelastungen. Sie können in unterschiedlicher Form auftreten, z. B. als Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers durch Chemikalien oder Schadstoffe. Diese Altlasten können über viele Jahre fortbestehen und sowohl für die Umwelt als auch für die Gesundheit des Menschen von Nachteil sein.

Man spricht in diesem Zusammenhang von: 

  • stillgelegten Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstigen Grundstücken, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen) 
  • Grundstücken stillgelegter Anlagen und sonstigen Grundstücken, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte)
  •  Militärischen- und Rüstungsaltlasten

Mögliche Schadstoffe im Boden können zum Beispiel sein:

  • Mineralölrückstände (Mineralölkohlenwasserstoffe - MKW)
  • Lösungsmittel (Chlorierte Kohlenwasserstoffe – CKW)
  • Teeröle (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe – PAK)
  • Schwermetalle (Blei, Cadmium, Chrom, Quecksilber) 

 

Gelangen diese Stoffe in den Körper, kann es zu einer Vielzahl von gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen. So gelten u.a. Teeröle und einige Schwermetalle als krebserregend.

Alle im Freistaat Sachsen dokumentierten altlastverdächtigen Flächen und Altlasten werden im Sächsischen Altlastenkataster erfasst. Im Landkreis Bautzen sind laut Sächsischem Altlastenkataster (Quelle: LRA Bautzen, Stand: 14.04.2025) 1.256 Altablagerungen, 823 Altstandorte und 52 militärische Altlasten registriert.

Für einfache schriftliche Auskünfte, mündliche Auskünfte und die Einsichtnahme von Umweltinformationen vor Ort werden keine Gebühren erhoben. 

 

Gebühren werden nur erhoben, wenn die Altlastenauskunft umfassend ist. 

 

Die anfallenden Gebühren werden in einem Kostenbescheid ausgewiesen.

Mehr zum Thema finden Sie auf der Internetseite des Freistaates Sachsen unter: Boden, Altlasten - sachsen.de.

  • Schritt 1: Bitte prüfen Sie zunächst, ob das betreffende Flurstück im Landkreis Bautzen liegt. Ist dies der Fall, ist die untere Abfall- und Bodenschutzbehörde des Landkreises Bautzen für Ihr Anliegen zuständig.
  • Schritt 2: Antrag online ausfüllen und absenden
  • Schritt 3: Die Altlastenauskunft wird Ihnen in der Regel innerhalb eines Monats entweder per Post oder per E-Mail zugeschickt.

Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsKrWBodSchG) 

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über das Sächsische Altlastenkataster (VwVSächsAltK)

Sächsisches Umweltinformationsgesetz (SächsUIG)

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz, BBodSchG) 

Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) 

Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ, in der jeweiligen gültigen Fassung)

 

 

Bitte beachten Sie, dass Anträge oder wichtige Schreiben nur dann per E-Mail gültig sind, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. 

 

Entscheidungen oder Bescheide von Behörden oder Gerichten können nicht wirksam per E-Mail zugestellt werden. 

 

Wenn Sie uns also wichtige Unterlagen schicken, die einen Verwaltungsakt oder eine gerichtliche Entscheidung betreffen, müssen Sie diese zusätzlich per Fax oder Post senden.

Für Auskünfte zu Baulasten wenden Sie sich bitte an das Bauaufsichtsamt!

Datenschutzhinweise

Mögliche Ausprägungen: NatPers (Der Inhaber des Kontos ist eine natürliche Person - z.B. ein Einzelunternehmer) oder NNatPers (bei einer nicht natürlichen Person - z.B. eine GmbH)
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Unterlagen
Sie können nun bis zu vier wichtige Unterlagen hochladen. Dazu gehört beispielsweise die „Einwilligung des Grundstückseigentümers“, die eine Verkürzung der Bearbeitungszeit ermöglichen könnte. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Flurkarten, Grundbuchauszüge oder andere Vollmachten hochzuladen.

Ohne eine gültige Vollmacht oder einen entsprechenden Antrag des Amtsgerichtes im Zwangsversteigerungsverfahren können wir die Auskunft nicht an Dritte weitergeben.

 

Die Vollmacht bzw. der Antrag muss den Namen des Grundstückseigentümers, Ihre persönlichen Daten sowie eine eindeutige Ermächtigung zur Einholung der Altlastenauskunft enthalten.

Das hat nicht funktioniert. Bitte versuchen Sie es noch einmal.

Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen

boden-abfallrecht@lra-bautzen.de

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