Antrag auf Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

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Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 29. September 2025 mehrheitlich für eine Entnahme von 50.000,00 Euro aus dem Jahresüberschuss der Kreissparkasse gestimmt. Die Mittel sollen nun zeitnah und mit wenig bürokratischem Aufwand für Kinder- und Jugendprojekte verwendet werden. Dazu hat der Kreisausschuss am 1. Dezember 2025 eine Richtlinie zur Förderung von Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Bautzen im Jahr 2026 beschlossen.

 

Nach der Beschlussfassung haben Kinder- und Jugendverbände, Vereine, Jugendclubs, aber auch Gemeinden und andere Träger der Kinder- und Jugendarbeit die Möglichkeit, einen Antrag auf Projektförderung in Höhe von maximal 2.500 Euro pro Antragssteller zu stellen. Die Anträge müssen bis spätestens 31. Januar 2026 beim Landratsamt Bautzen eingegangen sein.

 

Die Richtlinie finden Sie unter: https://www.landkreis-bautzen.de/download/landrat/Richtlinie_zur_Jugendfoerderung.pdf

juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, unter anderem:

  • Vereine
  • Kommunen
  • Kirchen
  • Initiativen
  • lose Vereinigungen
  • Jugendclubs
  • Maßnahmen, Ideen und Projekte, bei denen Sachkosten entstehen, darunter auch Investitionen
  • Maßnahmen zur Unterstützung der offenen und verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit
  • Projekte der Kinder- und Jugendbeteiligung
  • Maßnahmen zur Stärkung sozialer, kultureller oder sportlicher Aktivitäten junger Menschen/li>
  • Anschaffungen von geringwertigen Wirtschaftsgütern, die der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendclubs, Jugendgruppen und Jugendinitiativen dienen
  • Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen, Workshops, Ferienangeboten oder Freizeitmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Gewinnung und Qualifizierung ehrenamtlicher Kinder- und Jugendgruppenleiter
  • Sachkosten, die der Förderung der Kinder- und Jugendarbeit oder des Jugendengagements dienen
  • investive Maßnahmen zur Instandhaltung oder Entwicklung von Jugendräumen
  • Maßnahmen zur Förderung des Gemeinwesens durch Kinder und Jugendliche, wie beispielsweise Projekte der „48h-Aktion“
  • Dialogformate zum Austausch deutscher und sorbischer Jugendlicher, mit dem Zweck, das gegenseitige Verständnis und den kulturellen Austausch zu fördern sowie das Bewusstsein für gemeinsame Werte und Traditionen zu stärken.
  • Unterstützung der Stärkung der Demokratie und des respektvollen, friedlichen Umgangs miteinander durch den Dialog junger Menschen aus allen politischen Spektren, einschließlich linker, liberaler, konservativer und rechtskonservativer Ansichten.
  • Begegnungen und Austausch zwischen älteren und jüngeren Bürgen der Bevölkerung sowie Unterstützungsleistungen von Kinder- und Jugendlichen für ältere Mitmenschen

Bitte beachten Sie, dass es sich um ein Online-Antragsverfahren handelt. Es wird kein Antrag in Papierform oder eine Unterschrift benötigt.

 

Füllen Sie einfach das Formular online aus und reichen dieses anschließend digital mit der Schaltfläche "Formular einreichen" beim Landratsamt Bautzen ein.

 

Bewilligungsbehörde ist das Landratsamt Bautzen. Das Landratsamt erstellt anhand der Förderkriterien eine Prioritätenliste, die im Kreisausschuss beschlossen werden muss. Anschließend erteilt das Landratsamt einen Zuwendungsbescheid. Weitere Auflagen sind möglich. Bei Bewilligung des Antrages wird das Geld auf das angegebene Konto überwiesen.

Die Fördermittel sind vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 zu verbrauchen.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Mit einem kurzen Sachbericht und der Belegliste weisen Sie dem Landratsamt Bautzen die sachgerechte Verwendung der Fördergelder bis zum 31.12.2026 nach.

 

Bitte verwenden Sie hierfür den online bereitgestellten Verwendungsnachweis.

Datenschutzhinweise

Mögliche Ausprägungen: NatPers (Der Inhaber des Kontos ist eine natürliche Person - z.B. ein Einzelunternehmer) oder NNatPers (bei einer nicht natürlichen Person - z.B. eine GmbH)
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Quelle der Identitätsprüfung

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(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

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