Anzeige einer Sondervereinbarung gemäß § 51 Abs. 2 PBefG

im Pflichtfahrbereich der Taxi- und Taxitarifverordnung des Landkreises Bautzen

script

Hinweise

Logo neuer Personalausweis
Logo Elster

Zeigen Sie Sondervereinbarungen im Taxiverkehr gemäß § 51 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) an.

 

Bitte nutzen Sie dieses Formular, um die zwischen Taxiunternehmern, Verbänden oder Auftraggebern getroffenen Vereinbarungen vollständig zu übermitteln.

Zur Anzeige verpflichtet sind alle Taxiunternehmer, die im Verkehr mit Taxen Sondervereinbarungen (z. B. Rahmenverträge über Sonderkonditionen, Tarifabweichungen oder Sonderformen des Verkehrs wie Krankenfahrten oder Schülerbeförderungen) getroffen haben (siehe auch § 7 Abs. 4 der Taxi- und Taxitarifordnung des Landkreises Bautzen).

Sollten auf Ihr Unternehmen mehrere Sachverhalte oder Vereinbarungen zutreffen (z. B. eine Kombination aus Verbandsvereinbarungen wie dem Taxi- und Mietwagenverband, Rahmenverträgen mit Krankenkassen und Schülerfahrten), müssen Sie nur ein einziges Mal dieses Online-Formular ausfüllen.

 

Sie müssen nur eine Anzeige online ausfüllen. Nutzen Sie im Formular einfach die Funktion „Weitere hinzufügen“, um alle weiteren Rahmenverträge, Verbandsabsprachen oder Sonderformen in derselben Meldung zu erfassen.

Hierzu zählen unter anderem Rahmenverträge mit Krankenkassen über den Landesverband Sächs. Taxi- und Mietwagenunternehmer (z. B. Krankenfahrten), Schülerfahrten oder Vereinbarungen mit Dialyseeinrichtungen oder sonstige Vereinbarungen.

Ihre Anzeige wird von der zuständigen Behörde geprüft. Bei eventuellen Rückfragen oder fehlenden Unterlagen werden Sie zeitnah kontaktiert.

 

Die Zulässigkeit der angezeigten Sondervereinbarung wird nach 14 Tagen nach Anzeige wirksam, sofern die Behörde nicht vor Ablauf dieser Frist widerspricht.

Nein, das brauchen Sie nicht zwingend. 

 

Sie können sich aber gerne mit BundID bzw. Elster-Zertifikat anmelden und so Ihre persönlichen Daten automatisch ausfüllen. So können Sie sicher sein, dass Ihre Adressdaten richtig eingegeben sind und zugeordnet werden können.

 

Im Fall von BundID-Anmeldung werden automatisch erzeugte Nachrichten, Dokumente und Bearbeitungslinks aus diesem Antrag auch an Ihr BundID-Postfach zugestellt.

Das müssen Sie nicht. Der Online-Assistent hilft Ihnen aber dabei, alle Daten richtig zu erfassen und schickt den ausgefüllten Antrag unkompliziert direkt an unsere Mitarbeitenden.

Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie auf diesen Service verzichten möchten, können Sie den Antrag auch ausdrucken, indem Sie hier auf die Schaltfläche "Drucken" klicken, und per Post einreichen.

Datenschutzhinweise

Mögliche Ausprägungen: NatPers (Der Inhaber des Kontos ist eine natürliche Person - z.B. ein Einzelunternehmer) oder NNatPers (bei einer nicht natürlichen Person - z.B. eine GmbH)
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Quelle der Identitätsprüfung

\\n\\n

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

\\n\\n

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Id für den Versand von Nachrichten an einen Postkorb-Webservice.
Ihre Daten
Sondervereinbarung

Das hat nicht funktioniert. Bitte versuchen Sie es noch einmal.

Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen

buergeramt@lra-bautzen.de

Impressum

Kontakt

Datenschutz

all fields marked with a (*) are required and must be filled out