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Abschätzung der Radonexposition an Arbeitsplätzen mit erhöhter Radonaktivitätskonzentration

Hinweis:
Die Abschätzung ist separat für jede Arbeitskraft bezogen auf alle für Sie angemeldeten Arbeitsplätze durchzuführen. Betrifft das mehrere Arbeitsplätze, sind die jeweiligen Zeitanteile an den verschiedenen Arbeitsplätzen in die Abschätzung einzubeziehen. Sind mehrere Arbeitskräfte an einem oder mehreren Arbeitsplätzen mit gleichen Zeitanteilen beschäftigt, können diese zu einer Gruppe zusammengefasst werden.

Tragen Sie den Namen Ihres Unternehmens, Ihrer Institution oder Ihrer Behörde ein.

Tragen Sie die Bezeichnung der betroffenen Betriebsstätte(n) ein.

Abschätzung der Exposition durch Radon

Tragen Sie den/die Namen bzw. eine Bezeichnung der betroffenen Arbeitskraft bzw. Arbeitskräfte ein, z.B. Max Mustermann oder Sachbearbeiter oder Techniker.

Tragen Sie die Anzahl der Arbeitskräfte ein, für die diese Abschätzung erfolgt.

Berechnungen

Bei der Expositionsabschätzung müssen nur die Arbeitsplätze berücksichtigt werden, die bei der zuständigen Behörde angemeldet wurden, d.h. die Räume in denen der Referenzwert von 300 Bq/m³ überschritten wird. Grundlage für die Abschätzung können sein: Radonmesswerte der sog. Kontrollmessung oder zeitaufgelöste Messungen während der Arbeitszeit am Arbeitsplatz.

Eine Radonexposition von 0,32 Megabecquerel (MBq) pro Kubikmeter mal Stunde verursacht eine effektive Dosis von 1 Millisievert (mSv) - Anlage 18 Teil B Nr. 3 Strahlenschutzverordnung


Summe der zu erwartenden effektiven Dosis für die betroffene Arbeitskraft bzw. Arbeitskräfte an den angegebenen Arbeitsplätzen.

Stand: 12. Juni 2025

Formular ID: Referat 54 - Abschätzung der Radonexposition

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