FRAGEBOGEN - zur Vorbereitung auf die Schulaufnahmeuntersuchung
Angaben zum Kind
Welche Kindertagesstätte besucht Ihr Kind?
Die Pflicht zur Schulaufnahmeuntersuchung ergibt sich aus § 26a Abs. 3 Nr. 1 i.V. m. Abs. 4 des Sächsischen Schulgesetzes. Dieser gibt zur Verpflichtung der Durchführung auch vor, dass mind. ein Elternteil zur Schulaufnahmeuntersuchung anwesend sein muss und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen hat.
REVOSax Landesrecht Sachsen - Sächsisches Schulgesetz – SächsSchulG
Alle Daten werden unter Beachtung des § 3 SächsDSDG i.V.m. Artikel 4, 6, und 9 der DSGVO erhoben und verarbeitet.
REVOSax Landesrecht Sachsen - Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz — SächsDSDG
Verordnung - 2016/679 - EN - Datenschutz Grundverordnung - EUR-Lex
Sorgeberechtigte(r) 1
Sorgeberechtigte(r) 2
Bitte prüfen Sie Ihre Daten auf Vollständigkeit, um z.B. bei Rückfragen und kurzfritigen Terminänderungen eine schnellstmögliche Bearbeitung zu gewährleisten. Vielen Dank!
Schwangerschaft und Geburtsverlauf
Im Rahmen der Schulaufnahmeuntersuchung sind gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 SächsGDG Angaben zum Vorsorgestatus, zum Migrationshintergrund sowie zur Schulbildung und Erwerbstätigkeit der Sorgeberechtigten zu erfassen.
REVOSax Landesrecht Sachsen - Sächsisches Gesundheitsdienstgesetz – SächsGDG
Entwicklung
Krankheiten
Behandlungen und Fördermaßnahmen
Angaben zum Migrationshintergrund
Welche Staatsangehörigkeit haben Sie?
Welchen höchsten Schulabschluss haben Sie?
Sind Sie erwerbstätig?
Verwendung vorliegender Daten vorheriger Untersuchungen
Mir/uns ist bekannt, dass die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann, ohne dass meinem/unserem Kind daraus Nachteile entstehen.
Mit Ihrer Unterschrift wird die Richtigkeit der Angaben bestätigt. Falls nur ein Sorgeberechtigter unterschreibt, wird mit dieser Unterschrift auch das Einverständnis des zweiten Sorgeberechtigten bestätigt.