Sie können Ihr Anliegen entweder in einer Kreistagssitzung vortragen oder einreichen.
Alternativ können Sie Ihr Anliegen bereits vor der Sitzung des Kreistages schriftlich oder per Telefon dem Landratsamt übermitteln, beispielsweise durch Nutzung dieses Online-Formulars.
Sofern Ihr Anliegen rechtzeitig vor Versand der Einladung zur Sitzung des Kreistages eingeht und keine personenbezogenen Daten oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthält, wird Ihr Anliegen auf der Einladung zur Sitzung des Kreistages bereits abgedruckt.
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung durch die Landkreisverwaltung unter den von Ihnen angegebenen Kontaktdaten (E-Mail oder Postadresse). Sollte ihr Anliegen nicht in einer Kreistagssitzung abschließend behandelt oder beantwortet werden können, so erhalten Sie eine schriftliche Antwort unter den von Ihnen angegebenen Kontaktdaten.
Sofern Sie eine E-Mail-Adresse angeben, werden wir mit Ihnen per E-Mail kommunizieren.
Bitte beachten Sie, dass bei der Kommunikation per ungesicherter E-Mail, insbesondere bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten in E-Mails, ein Zugriff Dritter auf die in der E-Mail enthaltenen Daten nicht ausgeschlossen werden kann.