Anliegen an den Kreistag Mittelsachsen (Einwohnerfragestunde)

Persönliche Daten

Hinweis:

Die abgefragten Daten werden nur erhoben, um die ordnungsgemäße Bearbeitung zu gewährleisten. Diese Daten werden nicht veröffentlicht.

Wir brauchen noch weitere Angaben:
Leider ist keine weitere Bearbeitung möglich.

Die Möglichkeit der Nutzung der Einwohnerfragestunde besteht für Personen/Personengruppen

  • die in einer Stadt/Gemeinde im Landkreis Mittelsachsen wohnen,
  • im Landkreis Mittelsachsen ein Grundstück besitzen oder ein Gewerbe betreiben
  • oder eine Bürgerinitiative vertreten.

In Ihrem Fall trifft dies nicht zu. Eine Behandlung Ihres Anliegen ist deshalb im Kreistag Mittelsachsen leider nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Landkreisverwaltung.

Ihr Anliegen

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Allgemeine Hinweise zur Einwohnerfragestunde

Der Kreistag kann bei öffentlichen Sitzungen die Möglichkeit einräumen, Fragen zu Kreisangelegenheiten zu stellen oder Anregungen und Vorschläge (im Folgenden auch: Anliegen) zu unterbreiten (Einwohnerfragestunde).

 

Diese Möglichkeit können folgende Personen/Personengruppen nutzen:

  • wer in einer Gemeinde des Landkreises Mittelsachsen wohnt (Einwohner) oder
  • wer im Landkreis ein Grundstück besitzt oder ein Gewerbe betreibt oder
  • wer eine Bürgerinitiative vertritt.

Zu den Anliegen nimmt der Vorsitzende der Kreistagssitzung (i.d.R. der Landrat) oder ein von ihm Beauftragter Stellung.

 

Soweit eine sofortige Beantwortung nicht möglich ist, erhält die fragestellende Person eine Antwort in angemessener Frist, spätestens aber nach sechs Wochen. Ist innerhalb von sechs Wochen eine Beantwortung nicht möglich, ist ein Zwischenbescheid zu erteilen.

 

Der Kreistag kann die Redezeit und die Dauer der Fragestunde begrenzen.

Hinweise zum Umgang mit Ihrem Anliegen

Sie können Ihr Anliegen entweder in einer Kreistagssitzung vortragen oder einreichen.

Alternativ können Sie Ihr Anliegen bereits vor der Sitzung des Kreistages schriftlich oder per Telefon dem Landratsamt übermitteln, beispielsweise durch Nutzung dieses Online-Formulars.

 

Sofern Ihr Anliegen rechtzeitig vor Versand der Einladung zur Sitzung des Kreistages eingeht und keine personenbezogenen Daten oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthält, wird Ihr Anliegen auf der Einladung zur Sitzung des Kreistages bereits abgedruckt.

 

Sie erhalten eine Eingangsbestätigung durch die Landkreisverwaltung unter den von Ihnen angegebenen Kontaktdaten (E-Mail oder Postadresse). Sollte ihr Anliegen nicht in einer Kreistagssitzung abschließend behandelt oder beantwortet werden können, so erhalten Sie eine schriftliche Antwort unter den von Ihnen angegebenen Kontaktdaten.

 

Sofern Sie eine E-Mail-Adresse angeben, werden wir mit Ihnen per E-Mail kommunizieren.

 

Bitte beachten Sie, dass bei der Kommunikation per ungesicherter E-Mail, insbesondere bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten in E-Mails, ein Zugriff Dritter auf die in der E-Mail enthaltenen Daten nicht ausgeschlossen werden kann.

Datenschutzerklärung

Die Hinweise zum Datenschutz, insbesondere die Datenschutzerklärung, habe ich zur Kenntnis genommen. In die beschriebene Verarbeitung meiner Daten willige ich ein. Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich Recht auf Sperrung und Löschung der beim Landratsamt Mittelsachsen zu meiner Person gespeicherten Daten habe. Sollten der Löschung gesetzliche, vertragliche oder steuerrechtliche beziehungsweise handelsrechtliche Aufbewahrungspflichten oder anderweitige gesetzlich verankerte Gründe widersprechen, kann statt der Löschung nur die Sperrung der Daten vorgenommen werden.

Information zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 DS-GVO

  • Zweck der Verarbeitung: Kontaktaufnahme bzw. schriftliche Beantwortung der Anfrage
  • Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO
  • Empfänger der Daten: zuständige Organisationseinheiten des Landratsamtes 
  • Speicherdauer der Daten: dauerhaft

Betroffenenrechte

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf jederzeitigen Widerruf Ihrer Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten (Einreichung Ihrer Anfrage) ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird
  • Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (Sächsische Datenschutzbeauftragte)

Weitergehende Informationen erhalten Sie unter www.landkreis-mittelsachsen.de/datenschutzerklaerung.html im Internetauftritt des Landkreises Mittelsachsen.