Hier ist der Name der einzureichenden Partei oder Wählervereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, oder ein Kennwort,
wenn die einreichende Wählervereinigung keinen Namen führt, einzutragen. Einzelbewerber für die (Ober-)Bürgermeisterwahl oder Landratswahl müssen
ihren Familiennamen als Bezeichnung des Wahlvorschlags eintragen.