Anlage 16 Wahlvorschlag

nur für amtliche Eintragungen:

Wahlvorschlag

2. Aufgrund der §§ 6 ff. KomWG und des § 16 SächsKomWO werden als Bewerberinnen / Bewerber vorgeschlagen/Aufgrund der §§ 6 ff., 41 KomWG
und des § 16 SächsKomWO wird als Bewerberin / Bewerber vorgeschlagen

Bewerberin / Bewerber

Bitte füllen Sie für jede Bewerberin / jeden Bewerber das Formular über folgenden Link aus.

Anlage 17 Zustimmungserklärung / Bescheinigung der Wählbarkeit

3. Vertrauensperson / stellvertretende Vertrauensperson für diesen Wahlvorschlag ist:

Vertrauensperson
stellvertretende Vertrauensperson

4. Dem Wahlvorschlag sind folgende Anlagen beigefügt:




Wahlvorschläge von Parteien und von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind von dem für das Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten eigenhändig zu unterzeichnen. Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind von drei wahlberechtigten Angehörigen zu unterzeichnen, die an der Versammlung nach § 6c Absatz 2 KomWG teilgenommen haben (§ 6a Absatz 4 KomWG).
 

Unterschrift Einzelbewerberin / Einzelbewerber zur Bürgermeisterwahl oder Landratswahl.

Mit dem erzeugen des PDF-Dokuments erfolgt eine Information an die zuständige Wahlleitung.

Der Wahlvorschlag einschließlich aller Anlagen gilt jedoch nur dann als fristgerecht eingereicht, wenn er bis zum 4. April 2024 um 18 Uhr, im Original und unterzeichnet bei der zuständigen Wahlleitung vorliegt, die Einreichung in elektronischer Form ist ausgeschlossen.