Antrag und Nachweise
Prüfen und Versenden

Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge

Amt f. Zentrale Dienste, Ref. Archivverbund,

Bauarchiv LRA


Antrag auf Benutzung von abgeschlossenen Bauakten des Landkreises Sächsische Schweiz - Osterzgebirge

Gültig für die Gemeinden des Landkreises außer Dohma, Freital und Pirna

Angaben zum Antragssteller

Wählen Sie "Ja", wenn die Gebührenrechnung an die Adresse des Antragsstellers versandt werden soll. Wählen Sie "Nein", wenn Sie eine davon abweichende Rechnungsadresse des Kostenschuldners angeben wollen.

Angaben zum Kostenschuldner / Rechnungsadresse

Angaben zum Grundstück

Bauakten der Gemeinden Dohma, Freital und Pirna sind direkt bei den Bauämtern der Städte Freital bzw. Pirna (auch für Dohma zuständig) zu beantragen.

Die Benutzung der Bauakten der Gemeinde Dohma ist bei der Stadt Pirna zu beantragen.

Die Benutzung der Bauakten der Stadt Pirna ist bei der Stadt Pirna zu beantragen.

Die Benutzung der Bauakten der Stadt Freital ist bei der Stadt Freital zu beantragen.

Z.B. Aktenzeichen, ehem. Eigentümer, Ortslisten- oder Brandkatasternummern (bei einem Baujahr vor 1950), ehem. Flurstücksnummern oder ehem. Anschriften. Hinweise zu Denkmalschutz, öffentlichen Gebäuden, Kureinrichtungen, Höfen, Firmen, Gebäuden im Medieninteresse, architektonisch besondere Gebäude.

Nachweis des berechtigten Interesses

Hinweis

Für die Bauakteneinsicht und ggfs. zum Erhalt von Kopien ist ein berechtigtes Interesse nachzuweisen (§ 29 Verwaltungsverfahrensgesetz VwVfG, § 9 i.V.m. § 13 SächsArchivG). Grundsätzlich haben nur Beteiligte am Verwaltungsverfahren (u.a. Antragsteller, Antragsgegner (§ 13 VwVfG)) und nach Abschluss eines Verwaltungsverfahrens nur Personen mit nachgewiesenem berechtigtem Interesse die Möglichkeit zur Einsicht. Dies wird durch die untere Bauaufsichtsbehörde geprüft. Nach der Entscheidung wird der Antragsteller davon in Kenntnis gesetzt.

Als (Mit)Eigentümer fügen Sie bitte einen aktuellen Grundbuchauszug (nicht älter als 6 Monate) oder eine Übereigungsurkunde (z.B. Kaufvertrag oder Schenkung) an. Ein Grundbuchauszug kann nachgereicht werden, muss aber spätestens zum Einsichtstermin vorliegen.

Als Bevollmächtigter des Eigentümers fügen Sie die Vollmacht UND einen aktuellen Grundbuchauszug oder eine Übereignungsurkunde bei, aus welcher die Berechtigung des Vollmachtgebers hervorgeht, an.

Als Beauftragter durch Gericht oder einer sonstigen öffentlichen Behörde fügen Sie die öffentliche Beauftragung (z.B. Bestallungsurkunde) an.

Fällt Ihre Benutzung nicht unter die drei regulären Punkte, fügen Sie entsprechende Nachweise bei.

Hinweis

Für die Einsichtnahme in Bauakten und die Anfertigung von Kopien werden Kosten nach Verwaltungskostensatzung des Landkreises Sächsische Schweiz – Osterzgebirge i.d.g.F. erhoben. Kostenschuldner ist der Antragsteller sofern kein gesonderter Kostenschuldner angegeben wurde.

Sobald kein Interesse mehr an der beantragten Bauakteneinsicht besteht, ist zur Vermeidung weiterer Kosten das Bauarchiv unverzüglich zu informieren. Ergebnislose Recherchen unter 15 min bleiben idR. gebührenfrei.

Hinweis

Bitte prüfen Sie vor dem Absenden alle gemachten Angaben und v.a. die von Ihnen angegebene Emailadresse. Mit der Schaltfläche "Zurück" gelangen Sie wieder in den Eingabebereich und können Korrekturen vornehmen.
Mit "Antrag gebührenpflichtig absenden" schließen Sie das Formular endgültig ab und stellen Ihren Antrag auf Bauakteneinsicht bei uns. Alle eventuell vorher durch die Verwendung von "Zwischenspeichern" gesicherten früheren Versionen des Formulars werden dabei gelöscht. Sie werden im weiteren Verfahren nicht mehr benötigt.
Nach dem Absenden erhalten Sie eine Email an die von Ihnen angegebene Emailadresse. Daran angehängt finden Sie den Antrag als PDF und Informationen über den weiteren Gang des Verfahrens.
03501 515-4455
archivverbund@landratsamt-pirna.de

Hinweis

Mit "Zwischenspeichern" haben Sie die Möglichkeit, die bisherigen Eingaben für Ihre spätere Weiterbearbeitung zu sichern und eine Pause einzulegen.
Die Verwendung dieser Schaltfläche bewirkt, dass eine neue Internetadresse (URL) in der Adresszeile Ihres Browsers angezeigt wird. Kopieren und sichern Sie diese auf einem privaten Medium. Später können Sie diese URL im Browser wieder aufrufen und so mit den bereits eingegebenen Daten im Formular weiterarbeiten. Haben Sie bereits eine gültige Email-Adresse angegeben, erhalten Sie die URL des Formulars zusätzlich dorthin zugestellt.
 

Die Informationspflichten nach DSGVO finden Sie auf unserer Internetseite: https://www.landratsamt-pirna.de/infopflichten-dsgvo.html.


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