Landratsamt

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Vermessungsamt
Geschäftsstelle Liegenschaftskataster
Postfach 10 02 53/54
01782 Pirna

Antrag auf Übermittlung von Daten aus dem Liegenschaftskataster (SächsVermKatG)

Angaben zum Antragsteller

Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sind kostenpflichtig. Die Verwaltungsgebühren und Auslagen bestimmen sich nach der Sächsischen Vermessungskostenverordnung (SächsVermKoVO) vom 29.06.2019, in der jeweils geltenden Fassung. REVOSax Landesrecht Sachsen - Sächsische Vermessungskostenverordnung – SächsVermKoVO 

Angaben zum Kostenschuldner

Gebietsabgrenzung

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

oder

Angaben zum Antrag

Laut §11 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (SächsVermKatG) werden Informationen aus den Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens nur einem eingeschränkten Nutzerkreis bereitgestellt. Anderen natürlichen oder juristischen Personen werden diese Informationen nur bereitgestellt, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und offenkundig schutzwürdige Interessen Betroffener nicht entgegenstehen.

Daten aus dem Liegenschaftskataster

Liegenschaftskarte (Präsentationsausgabe)

Für Bauantrag / Vorbescheid die Liegenschaftskarte mit Katasternachweis nach §12 Abs.2  SächsVermKatGDVO auswählen.

Liegenschaftsbuch

Für Bauantrag / Vorbescheid den Flurstücks-und Eigentümernachweis mit Angaben zu den benachbarten Flurstücken (Bauwerberliste) auswählen, wenn benötigt.

Bestandsdaten (Replikation)

Punktinformationen (Punktliste)

Daten aus den vermessungstechnischen oder sonstigen Unterlagen

Übermittlung

Angeforderte Eigentümerdaten können nur verschlüsselt versendet, persönlich abgeholt oder auf dem Postweg zugestellt werden.

Durch Klick auf "Senden" werden Ihre Daten sicher und verschlüsselt an den Empfänger übertragen, Änderungen sind dann nicht mehr möglich. Sie können im Anschluss das Formular abspeichern bzw. erhalten es bei Angabe Ihrer E-Mailadresse mit der Eingangsbestätigung.