Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Fällung/ Rodung von Bäumen, Sträuchern u.a. Gehölzen gemäß der Gehölzschutzsatzung der Stadt Kamenz

SG Stadtentwicklung / Liegenschaften

Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen. Die Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.

1. Antragsteller (bei juristischen Personen Vertretungsberechtigter)

2. Angaben zum Standort des Baumes / der Gehölze

2a. Angaben zum Grundstückseigentümer

3. Angaben zur Fällung / Rodung

Die Fällung / Rodung soll im Zeitraum

stattfinden.

4. Angaben zum/ zu den betreffenden Baum/ Bäumen/ Gehölzen

Gehölzart

Stammumfang in 1m Höhe (bei Bäumen); Grundfläche in m² (bei Sträuchern)

Besondere Merkmale (z. B. Höhlen, Nester, Spalten, Astabbrüche, ...)

Art der Maßnahme (Fällung/ Rodung/ auf Stock setzen etc.)

5. Begründung der Maßnahme

Hinweis

Sie können die Bearbeitung beschleunigen indem Sie Fotos vom Baum/den Bäumen oder Gehölzen, sowie einen Lageplan beilegen.

Für das Verfahren werden keine Kosten erhoben. Die Kostenfreiheit erstreckt sich jedoch nicht auf ein mögliches Widerspruchsverfahren.

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