Stadtverwaltung Kamenz – Dezernat I, Ordnungsamt


Antrag zum Abbrennen eines Traditionsfeuers

Gilt nur für Traditionsfeuer ("Hexenfeuer") aus kulturellem Anlass, nicht jedoch
für das Verbrennen von Gartenabfällen.

Anzeige zum Abbrennen eines
Antragsteller:

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Verbrennungsverantwortlicher:

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Verbrennungsort:
Grundstückseigentümer bzw. -pächter:

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