Hinweis:
Sollte an dem Tag vor der beantragten Veranstaltung beziehungsweise an dem Tag nach der beantragten Veranstaltung eine weitere Veranstaltung Dritter in den angefragten Räumlichkeiten stattfinden, erklärt der Nutzungsanfragende bereits hiermit sein Einverständnis, die Raumrückgabe zeitlich bis 11:00 Uhr des Tages nach der beantragten Veranstaltung zu gewährleisten. Darüber hinaus ist ihm am Tag der beantragten Veranstaltung die Raumübernahme zeitlich ab 11:00 Uhr möglich.