Stadtverwaltung Kamenz Dezernat I,
Sachgebiet Finanzen


Antrag auf Stundung

Allgemeine Hinweise zur Stundung

1. Begriff „Stundung“

 

Stundung ist eine Maßnahme, durch die die Fälligkeit der Forderungen hinausgeschoben wird. Unter den Begriff der Stundung fällt auch die Bewilligung von Ratenzahlungen. Gestundete Ansprüche können nicht vollstreckt werden.

 

2. Rechtsgrundlage

 

  • § 222 Abgabenordnung (AO 1977)
  • § 32 SächsKomHVO-Doppik

 

3. Voraussetzungen

 

a) Der Antrag mit Nachweis der Stundungsgründe ist im zuständigen Sachgebiet einzureichen

b) Begründung und Nachweis, dass

  1. der Einzug der Forderung am Fälligkeitstag für Sie mit einer erheblichen persönlichen Härte verbunden ist;
  2. der Anspruch durch die Gewährung einer Stundung nicht gefährdet wird.

Eine erhebliche Härte liegt vor, wenn Sie unvorhergesehen in ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten gekommen sind, die Sie nicht selbst verschuldet haben. Diese sind gegeben, wenn Sie die erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung haben und sie auch nicht in zumutbarer Weise beschaffen können. Zumutbar ist grundsätzlich die Aufnahme eines Kredites. Wesentlich ist, dass der Zahlungswille vorhanden ist. Der Stundungsanspruch wird durch eine Stundung gefährdet, wenn er zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr oder nur mit Schwierigkeiten realisiert werden kann. Dies wird durch Leistung einer ausreichenden Sicherheit verhindert. Entsprechende Unterlagen sind als Nachweis beizufügen: z.B.

  • Verdienstbescheinigung,
  • Einkommenssteuerbescheid,
  • Bescheid über Bezug von Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II,
  • Nachweise über den Bezug von Leistungen der Sozialhilfe,
  • Vorlage eines Liquiditätsstatusses bzw. einer Bankbestätigung,
  • Nachweise über Miet- und Pachteinnahmen,
  • Betriebswirtschaftliche Abrechnung,
  • Existenz von nicht benötigtem verwertbarem Vermögen. 

c) Stundungswürdigkeit: Sie als Antragsteller müssen stundungswürdig sein. Derjenige, der die mangelnde Leistungsfähigkeit selbst herbeigeführt hat und bisher seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht gewissenhaft nachgekommen ist, kann keine Stundung verlangen.

d) Sicherheitsleistungen: Nach der AO soll die Stundung grundsätzlich nur gegen Sicherheitsleistung gewährt werden. Ausnahmen hiervon sind sachlich zu begründen, z.B. dass die Beschaffung einer Sicherheit eine unzumutbare Belastung bedeutet, kurzfristige Stundungen von einem Zeitraum bis zu drei Monaten erfordern in der Regel keine Sicherheitsleistung. Wie die Erbringung von Sicherheiten erfolgen kann, regeln die §§ 241 – 248 der AO.

Arten der möglichen Sicherheiten sind:

  • Verpfändung von Wertpapieren,
  • Verpfändung von Spareinlagen,
  • Bestellung oder Verpfändung von Grundpfandrechten,
  • Schuldversprechen oder Bürgschaft eines Steuerbürgen,
  • Vermögensgegenstände.

 

4. Stundungszinsen

 

Für öffentlich-rechtliche Forderungen werden nach § 234 AO für den Zeitraum der Stundung Stundungszinsen erhoben. Die Zinsen betragen 0,5 v.H. für jeden vollen Monat, der auf „volle“ 50 EUR abgerundeten Abgabenforderung. Resttage bleiben unberücksichtigt. Für privatrechtliche Forderungen werden die Stundungszinsen vertraglich vereinbart. Sie betragen 6 % p.a.

Stundungszinsen unter 10 EUR werden nicht erhoben.

 

5. Entscheidung

 

Die Entscheidungsbefugnisse richten sich nach der geltenden Hauptsatzung der Stadt Kamenz. Je nach Höhe des gestundeten Betrages und Stundungszeitraum entscheiden in Kamenz der Oberbürgermeister, der Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss des Stadtrates und der Stadtrat selbst über den Antrag

Ihre persönlichen Daten
Die Stadt Kamenz hat an mich / uns folgende Forderungen:
Ich (wir) beantrage(n) Stundung mit folgendem Zahlungsvorschlag:

Bitte beachten Sie, dass für gestundete Forderungen Stundungszinsen erhoben werden.

Begründung des Stundungsantrags

Voraussetzung für eine Stundung ist, dass der Einzug der Forderung am Fälligkeitstag mit einer erheblichen Härte für den Zahlungspflichtigen verbunden ist und der Anspruch nicht gefährdet wird (Der Antrag muss daher sorgfältig begründet werden).

Sicherheitsleistung
Anlagen

 

Bitte unterschreiben Sie nachfolgend direkt im Online-Formular:

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