Stadtverwaltung Kamenz – Dezernat I,
Sachgebiet Ordnung/Sicherheit

 

 Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung

Antragsteller
Antrag
Arbeitsstelle
Kennzeichnung
Verantwortlicher
Sondernutzung
Anhänge
Erklärungen

Das Nutzerkonto Bund kann bundesweit bei vielen Behörden für Online-Services genutzt werden. Mit dem Login werden Ihre persönlichen Daten direkt vorausgefüllt und Sie müssen Ihre E-Mail Adresse lediglich einmal verifizieren. Eine Registrierung zum Nutzerkonto Bund ist ebenfalls im nächsten Fenster möglich.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Antragsteller
Antrag
Arbeitsstelle
Kennzeichnung
Verantwortlicher
Sondernutzung
Anhänge
Erklärungen
I. Antrag
Antragsteller
Antrag
Arbeitsstelle
Kennzeichnung
Verantwortlicher
Sondernutzung
Anhänge
Erklärungen
II. Angaben zur Arbeitsstelle

1. Art der Arbeitsstelle

 

 

2. Lage der Baustelle

 

 

3. Dauer der Arbeitsstelle

 

Antragsteller
Antrag
Arbeitsstelle
Kennzeichnung
Verantwortlicher
Sondernutzung
Anhänge
Erklärungen
III. Kennzeichnung, Verkehrsregelung, Verkehrsführung
Antragsteller
Antrag
Arbeitsstelle
Kennzeichnung
Verantwortlicher
Sondernutzung
Anhänge
Erklärungen
IV. Verantwortliche

Verantwortlich für die Verkehrssicherung während und nach der Arbeitszeit ist:

 

 

 

Verantwortlich für den Betrieb und die Störungsbeseitigung der Lichtzeichenanlage während und nach der Arbeitszeit ist:

Antragsteller
Antrag
Arbeitsstelle
Kennzeichnung
Verantwortlicher
Sondernutzung
Anhänge
Erklärungen
V. Sondernutzung
Antragsteller
Antrag
Arbeitsstelle
Kennzeichnung
Verantwortlicher
Sondernutzung
Anhänge
Erklärungen
VI. Anlagen
Antragsteller
Antrag
Arbeitsstelle
Kennzeichnung
Verantwortlicher
Sondernutzung
Anhänge
Erklärungen
VII. Erklärungen (Unterhalt, Haftung)

Es wird versichert, daß die verkehrsrechtliche Anordnung durch den (Bau-)Unternehmer befolgt wird. Insbesondere werden die angeordneten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen angebracht, unterhalten und entfernt sowie Lichtzeichenanlagen bedient. Es ist auch bekannt, daß der (Bau-)Unternehmer die Kosten der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die durch die verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich werden, zu tragen hat. Weiterhin wird erklärt, daß der (Bau-)Unternehmer den Träger der Straßenbaulast sowie die Straßenbaubehörde und die Straßenverkehrsbehörde von jeder Haftung freistellt, welche durch das Vorhaben bedingt ist und mit ihm in ursächlichem Zusammenhang steht.

Bitte unterschreiben Sie nachfolgend direkt im Online-Formular:

Unterschreiben Sie in diesem Unterschriftsfeld direkt z.B. mit Ihrer Maus, dem Finger oder mit einem Stylus

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