Bei Fragen zum Vertrag "Gutscheinheft": 034298 70116.

Vertrag zur Teilnahme am Gutscheinheft Taucha

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Quelle der Identitätsprüfung

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(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

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Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Zwischen der

Stadtverwaltung Taucha

Schloßstraße 13

04425 Taucha

- nachstehend Veranstalter genannt -

und

- nachstehend Teilnehmer genannt -

über die verbindliche Teilnahme am Gutscheinheft 2025/2026.

Die Stadt Taucha, bietet Unternehmen die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Gutscheinheft, welches an alle neuzugezogenen Einwohner der Stadt als Willkommensgeschenk durch das Einwohnermeldeamt verteilt wird.

§ 1 Vertragsgegenstand

1.1 Das Unternehmen erklärt sich bereit einen selbstgewählten Rabatt oder Gutschein in unserem Heft zur Verfügung zu stellen. Die Seite im Gutscheinheft wird seitens des Unternehmens selbstständig erstellt und der Stadt zugearbeitet.

1.2 Die Stadt Taucha erstellt daraufhin eine gebündelte Ausgabe, druckt und verteilt diese.

§ 2 Vertragsdauer und Kündigung

2.1 Das Gutscheinheft hat eine Gültigkeit von 18 Monaten ab dem 01.05.2025

2.2 Ein Widerruf des Vertrages ist nur innerhalb von 2 Wochen gültig. Voraussetzung hierfür ist, dass das Gutscheinheft sich noch nicht im Druck befindet.

§ 3 Vertragsbedingungen

3.1 Das Gutscheinheft wird nur in Taucha ausgegeben.

3.2 Das Gutscheinheft kann bis zu 800 mal, über die vertraglich vereinbarte Laufzeit, ausgegeben werden.

§4 Rechte und Pflichten

4.1 Die Stadt Taucha trägt die entstehenden Kosten und sorgt für die Verteilung der Gutscheinhefte.

4.2 Die Gutscheine des eigenen Unternehmen müssen nach Einlösung durch den Kunden, durch das Unternehmen entwertet und die Ecke mit Taucha Logo im Unternehmen verwahrt werden. Dies ermöglicht eine Auswertung und Verbesserung für zukünftige Hefte.

4.3 Das Unternehmen verpflichtet sich zu einer Gültigkeit und Gewährleistung der angegebenen Rabatte/Gutscheine im Heft über die angegebene Laufzeit.

§ 5 Haftung

5.1 Die Stadt Taucha haftet nicht für etwaige Rechtschreibfehler oder Designfehler in Ihrem zugesandten Muster.

5.2 Das Unternehmen muss sich bewusst sein, welcher Rabatt angeboten werden kann, ohne das Unternehmen wirtschaftlich zu gefährden.

Sie erhalten eine Kopie des Vertrages an Ihre angegebene E-Mail-Adresse.

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