Hundeanmeldung / Hundeabmeldung

Anzeige über den Beginn / Ende einer Hundehaltung

auf der Grundlage der aktuellen Satzungen für die Erhebung einer Hundesteuer in der Verwaltungsgemeinschaft Königsbrück, Laußnitz und Neukirch

Angaben zum Hundehalter

mind. 18 Jahre alt

Angaben zum Hund

Datenschutzerklärung

SEPA-Lastschriftmandat

Ich ermächtige die Stadt Königsbrück Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Stadt Königsbrück gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. 

Bankverbindung

Hinweis: Die Anmeldung ist in der Regel spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug vorzunehmen. Der Bescheid zur Hundesteuer wird enmalig erstellt und gilt bis auf Widerruf; es erfolgen keine jährlichen Zahlungserinnerungen. 

Ein Hundesteuerbescheid und eine Hundemarke werden Ihnen nach Eingang dieses Formulars zugesendet.

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