Fragen zum Antrag? Telefon: 035795 38836 oder E-Mail: ordnungsamt@koenigsbrueck.de
Antrag auf Genehmigung eines offenen Feuers
Stadtverwaltung Königsbrück
SG Sicherheit und Ordnung
Markt 20
01936 Königsbrück
Bitte beachten Sie!
Kreuzen Sie bitte Zutreffendes immer an und füllen Sie die Felder vollständig u. deutlich aus.
Hinweis: Gemäß § 16 der Polizeiverordnung der Stadt Königsbrück als Ortspolizeibehörde und zugleich als erfüllende Gemeinde für die zwischen der Stadt Königsbrück und den Gemeinden Laußnitz und Neukirch ist für das Abrennen von offenen Feuern auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde erforderlich. Keiner Erlaubnis bedürfen Koch-, Grill- und Wärmefeuer mit trockenem unbehandeltem Holz in befestigten Feuerstätten, Feuerschalen oder Feuerkörben oder mit handelsüblichen Grillmaterlialien in handelsüblichen Grillgeräten.
Im Fall von Rückfragen geht es schneller, wenn wir Sie anrufen können.
Hinweis: Eine Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer über die Duldung des Vorhabens hat durch den Antragsteller eigenständig zu erfolgen: