Fragen zum Antrag? Telefon: 035795 38836 oder E-Mail: ordnungsamt@koenigsbrueck.de

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Antrag auf Genehmigung eines offenen Feuers

Stadtverwaltung Königsbrück

SG Sicherheit und Ordnung

Markt 20

01936 Königsbrück

Bitte beachten Sie!

Kreuzen Sie bitte Zutreffendes immer an und füllen Sie die Felder vollständig u. deutlich aus.

Hinweis: Gemäß § 16 der Polizeiverordnung der Stadt Königsbrück als Ortspolizeibehörde und zugleich als erfüllende Gemeinde für die zwischen der Stadt Königsbrück und den Gemeinden Laußnitz und Neukirch ist für das Abrennen von offenen Feuern auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde erforderlich. Keiner Erlaubnis bedürfen Koch-, Grill- und Wärmefeuer mit trockenem unbehandeltem Holz in befestigten Feuerstätten, Feuerschalen oder Feuerkörben oder mit handelsüblichen Grillmaterlialien in handelsüblichen Grillgeräten. 

Angaben zum Antragsteller
Angaben zum Lagerfeuer

Hinweis: Eine Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer über die Duldung des Vorhabens hat durch den Antragsteller eigenständig zu erfolgen: