Fragen zum Antrag? Telefon: 035795 38836 oder E-Mail: witte@koenigsbrueck.de
Anzeige zum Abbrennen eines offenen Feuers
gem. § 16 Abs. 2 der Polizeiverordnung der Verwaltungsgemeinschaft Königsbrück, Laußnitz, Neukirch vom 07. Dezemberg 2022
Stadtverwaltung Königsbrück
SG Sicherheit und Ordnung
Markt 20
01936 Königsbrück
Im Fall von Rückfragen geht es schneller, wenn wir Sie anrufen können.
Hinweis: Eine Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer über die Duldung des Vorhabens hat durch den Antragsteller eigenständig zu erfolgen:
Folgende Mindestabstände sind einzuhalten:
Die Richtigkeit der Angaben wird bestätigt. Ich habe die Hinweise für das Abbrennen offener Feuer und deren Einhaltung zur Kenntnis genommen.
Anzeige eingegangen am: _____________________________
Stempel und Unterschrift der Behörde: _____________________________________