Fragen zum Antrag? Telefon: 035795 38836 oder E-Mail: ordnungsamt@koenigsbrueck.de
Stadtverwaltung Königsbrück
SG Sicherheit und Ordnung
Markt 20
01936 Königsbrück
Ich / Wir beantrage (n) die Freistellung vom Verwendungsverbot des § 23 (1) gemäß § 24 (1) der 1. SprengV in der derzeit gültigen Fassung.
Ferner beantrage (n) ich / wir die zur Beschaffung des vorgesehenen Kleinfeuerwerks (Sonnen, Fontänen, Raketen, etc.) notwendigen Ausnahmegenehmigung gemäß § 24 (1) der 1. SprengV.
Ich / Wir versichere / versichern, dass das Abbrennen des Kleinfeuerwerks nicht in der Nähe von Anlagen und Gebäuden stattfindet, die in § 24 (1) der 1. SprengV als besonders schützenswert genannt sind.
Im Fall von Rückfragen geht es schneller, wenn wir Sie anrufen können.
Hinweis: Eine Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer über die Duldung des Vorhabens hat durch den Antragsteller eigenständig zu erfolgen: