Anmeldung für den "Trödelmarkt im Via Regia Park Königsbrück" am 01.05.2024

Sehr geehrte Intressenten,

 

zur Anmeldung für den Trödelmarkt im Via Regia Park Königsbrück am 01.05.2024 füllen Sie bitte folgendes Formular aus. 

 

Zur Übermittlung des Anmeldeformulares stehen Ihnen zwei Varianten zur Verfügung:

  1. Durch den Upload Ihres Personalausweises besteht die Möglichkeit dieses Formular direkt an die zuständige Stelle zu versenden. Dafür ist auch die Angabe Ihrer Mailadresse notwendig 
     
  2. Sofern Sie Ihren Personalausweis nicht per Upload zur Verfügung stellen möchten, bitten wir Sie das Anmeldeformular auszudrucken und unterschrieben in der Königsbrücker Information einzureichen. (Anmeldung im Druckformat)

Angaben zum Aussteller/-in

Geschäftsbedingungen
"Trödel- und Kreativmarkt im Via Regia Park Königsbrück"

Beginn 10:00 Uhr (Aufbau ab 09:00 Uhr), Ende 16:00 Uhr (Abbau bis spätestens 17:00 Uhr)

Veranstaltungsgelände: Via Regia Park  Königsbrück

 

  1. Die privaten Aussteller erkennen durch Unterschrift, Besucher mit Betreten des Veranstaltungsgeländes, die nachfolgenden Geschäftsbedingungen an. Gewerbliche Aussteller sind nicht zugelassen. Veranstalter des Trödel- und Kreativmarktes ist die Stadt Königsbrück, Markt 20, 01936 Königsbrück.
  2. Ein Vertrag zwischen Veranstalter und Aussteller über die zeitlich befristete Nutzung eines Standplatzes auf dem Veranstaltungsgelände kommt die Unterzeichnung dieser Geschäftsbedingungen durch den Aussteller zustande. Auf diesen Vertrag finden ausschließlich die vorliegenden Geschäftsbedingungen unter Ausschluss etwaiger Aussteller-AGB Anwendung.
  3. Zur Nutzung des Standplatzes wird vom Aussteller pro Veranstaltung eine Kostenpauschale in Höhe von 10,00 EUR brutto erhoben. Die Pauschale ist am Veranstaltungstag, dem 01.05.2023 bis zum Beginn 10:00 Uhr in bar an die Beauftragten des Veranstalters zu entrichten.
  4. Der Aussteller hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz. Die Platzzuteilung wird ausschließlich durch den Veranstalter oder seine Beauftragten vorgenommen. Ein Verzicht auf die Kostenpauschale wegen des zugeteilten Platzes, Wetterbedingungen, Besucherzahl oder verkürzter Nutzung des Standplatzes durch den Aussteller ist ausgeschlossen.
  5. Der Aussteller haftet allein dafür, dass an seinem Verkaufsstand sämtliche gesetzlichen und behördlichen Vorschriften (z.B. Unfallverhütung, Feuerschutz) eingehalten werden.
  6. Verkaufsstände dürfen nur auf der zugewiesenen Standfläche errichtet werden. Die maximale Standbreite beträgt 3,00 Meter, die maximale Tiefe 2,50 Meter. Der Aussteller trägt die Verkehrssicherungspflicht für seinen Verkaufsstand sowie die Flächen unmittelbar vor, an den Seiten und hinter dem Verkaufsstand. Von etwaigen Ansprüchen Dritter stellt der Aussteller den Veranstalter in diesem Zusammenhang frei.
  7. Es dürfen ausschließlich Trödel (abgenutzte alte Gegenstände), Gebrauchtwaren, Kunstgegenstände und Sammlerartikel (Münzen, Briefmarken, Postkarten o.ä.) angeboten und verkauft werden. Die Ausstellung und der Verkauf von pornografischen oder jugendgefährdenden Artikeln, rechtsextremen Material, Gegenständen mit verfassungsfeindlichen Symbolen, Waffen und Munition, Lebensmitteln und Getränken, Tabakwaren, Arzneimitteln, Autoreifen, brennbare Flüssigkeiten, pyrotechnische Erzeugnisse, Tieren, sonstigen illegalen Gegenständen sowie Gegenständen, die gegen das Urheberrecht verstoßen (z.B. Raubkopien) oder die den Verdacht von Hehlerware erwecken ist strengstens verboten. Bei Zuwiderhandlung sind der Veranstalter bzw. seine Beauftragten berechtigt, unter Einbehaltung der Kostenpauschale den Verkaufsstand sofort zu schließen und den Anbieter des Geländes zu verweisen.
  8. Politische und religiöse Aussteller/Verkaufsstände sowie Demonstrationen und Glücksspiel sind strengstens untersagt, Fremdwerbung und die Verteilung von Werbe-/Informationsflyern ebenfalls.
  9. Die Verwendung von akustischen Mitteln (z.B. Radio, Lautsprecher) und/oder Film- und Musikabspielungen am Stand (z.B. CD) bedürfen der Erlaubnis des Veranstalters. Eine etwaige GEMA-Anmeldepflicht hat der Aussteller selbst zu prüfen und durchzuführen, für die Bezahlung der GEMA-Gebühren ist er selbst verantwortlich.
  10. Der Aussteller ist an die Veranstaltungszeiten gebunden. Die Verkaufsstände sind bis spätestens 10:00 Uhr komplett aufzubauen und zu beziehen sowie bis zum Veranstaltungsende durchgehend zu betreiben. Bei nicht rechtzeitigem Aufbau und Bezug erlischt die Reservierung/Standplatzzuteilung und der Standplatz kann durch den Veranstalter neu vergeben werden. Eine Rückerstattung der Kostenpauschale sowie sonstige Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.
  11. Der Aussteller hat seinen Standplatz nach Veranstaltungsende bis spätestens 17:00 Uhr zu räumen und besenrein sauber zu verlassen. Angefallener Müll sowie nicht verkaufte Waren sind mitzunehmen. Beim Zurücklassen von Müll, Abfall und Waren, wird dem Aussteller eine Vertragsstrafe i.H.v. 50,00 EUR brutto in Rechnung gestellt. Bei starker Verunreinigung behält sich der Veranstalter weitere Schadensersatzansprüche vor.
  12. Das Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung des Veranstalters gegenüber Ausstellern und Besuchern ist ausgeschlossen, außer bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der vom Aussteller oder Besucher eingebrachten Sachen/Waren.
  13. Der Veranstalter behält sich die Absage einer Marktveranstaltung vor. Bei Absage vor Marktbeginn wird die Kostenpauschale dem Aussteller zurückerstattet. Erfolgt die Absage oder eine Verkürzung der Veranstaltung nach Marktbeginn, z.B. aus wetterbedingten Gründen, erfolgt keine Rückerstattung der Kostenpauschale. Schaden- und Aufwendungsersatzansprüche des Ausstellers, egal aus welchem Rechtsgrund und in welcher Höhe (z.B. Verdienstausfall, Anfahrtskosten), gegen den Veranstalter sind in jedem Fall ausgeschlossen.
  14. Das Befahren des Veranstaltungsgeländes mit Kraftfahrzeugen, Fahrrädern, Motorrädern ist ohne Erlaubnis des Veranstalters nicht gestattet. Auf dem Gelände gilt die StVO.
  15. Der Veranstalter und seine Beauftragten üben das Hausrecht aus. Bei Nichtbeachtung der Geschäftsbedingungen können Aussteller und Besucher des Geländes verwiesen und Hausverbot erteilt werden. Änderungen und Ausnahmeregelungen der Marktordnung/Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
  16. Für minderjährige Austeller gelten die Regelungen der beschränkten Geschäftsfähigkeit nach § 106 BGB ff. 

 

Veranstalter: Stadt Königsbrück, Markt 20, 01936 Königsbrück

Reservierungen und Anfragen: information@koenigsbrueck.de,

Tel.: 035795 38860, Frau Bellinghausen

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