Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen
Antragsteller (bei Firma bitte immer einen Ansprechpartner angeben)
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Zur Durchführung von dringend notwendigen Transporten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen wird hiermit eine Ausnahmegenehmigung beantragt:
Die Ausnahmegenehmigung wird benötigt zur Beförderung von:
Beilagen und Begründung der Dringlichkeit des Transportes:
a) Fracht- und Begleitpapiere
b) Bescheinigung der für den Versandort zuständigen Güterabfertigung der Deutschen Bundesbahn über die Unmöglichkeit der fristgerechten Schienenbeförderung
c) für grenzüberschreitenden Verkehr im Nachweis über die Abfertigungszeiten der Grenzzollstelle für Ladungen aus LKW
d) Kraftfahrzeug- und Anhängerschein (oder beglaubigte Abschrift o. Ablichtung), für ausländische Kfz, in deren Zulassungspapiere zulässiges Gesamtgewicht und Motorleistung nicht eingetragen sind, ist eine entsprechende amtliche Bescheinigung erforderlich.
Bei Fragen können Sie sich gern an unsere Mitarbeiter im Ordnungsamt (Telefon: 03744/180166, Mail: verkehrsbehoerde@stadt-auerbach.de) wenden.
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Antragsdatum: November 22, 2024 at 1:30:25 AM CET