Antrag auf Förderung kultureller Projektförderung, gemäß der Förderrichtlinie der Großen Kreisstadt Auerbach/Vogtl. zur Gewährung von finanziellen Zuschüssen für Projekte und Vorhaben, die eine Bereicherung des städtischen kulturellen Lebens und des gemeinschaftlichen Zusammenlebens darstellen, unabhängig von ihrer Trägerschaft und Rechtsform
Vom Antragsteller auszufüllen!
1. Antragsteller
Kosten- und Finanzierungsplan
5. Ausgaben - alle Angaben in Euro (keine unbaren Leistungen, auf volle Euro Beträge auf- oder abrunden!)
5.1 Personalausgaben (z.B. Honorare, Aufwandsentschädigungen, etc...)
Ausgabenbeschreibung
Betrag in Euro
5.2 Sachausgaben (z.B. Material, Büromaterial, etc...)
5.3 Fahrtkosten (z.B. Fahrtkosten nach SächsRKG, Transportkosten, etc...)
5.4 Werbungskosten (z.B. Druckkosten, Dokumentation, etc...)
5.5 Sonstige Ausgaben (z.B. Gema, Mieten, etc...)
Gesamtsumme der Ausgaben (Zwischensummen 5.1 bis 5.5)
6. Einnahme/Deckungsmittel - alle Angaben in Euro
6.1 Geschätzte Einnahmen (z.B. Eintrittsgelder, Teilnehmengebühren, etc...)
6.2 Öffentliche Zuschüsse (z.B. Landkreis, Bund, etc...)
6.3 Private Zuwendungen (z.B. Spenden, Sponsoring, etc...)
Gesamtsumme der Einnahmen (Zwischensummen 6.1 bis 6.3)
7. Differenz Ausgaben und Einnahmen - alle Angaben in Euro
Maximale Zuschusshöhe 1.000,00 Euro)
9. Dem Antrag sind beizufügen
Bitte nur Dateien im PDF-Format uploaden. Maximale Anzahl der Dokumente ist 10.
9.1 Erklärung des Antragstellers
Hinweis: Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Vertrages zu werten. - Alle Angaben wurden vollständig, wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen gemacht. - Bei Änderung zum Antrag – insbesondere zum Kosten- und Finanzierungsplan – hat der Antragsteller die Pflicht der Großen Kreisstadt Auerbach/Vogtl. umgehend zu informieren. - Der Antragsteller ist somit einverstanden, dass die sich aus den Antragsunterlagen ergebenden persönlichen und sachlichen Daten in elektronischen Dateien zu amtlichen Zwecken gespeichert werden und allen am Verfahren Beteiligten zur Kenntnis gegeben wurde.
Dem Antragsteller ist bekannt, dass - Subventionsbetrug gemäß §264 StGB strafbar ist, - nur vollständig ausgefüllte Anträge mit allen geforderten Anlagen zur formellen Förderfähigkeit des Antrags führen, - kein Rechtsanspruch auf Förderung seitens der Stadt Auerbach/Vogtl. besteht.
Bei Fragen können Sie sich gern an unsere Mitarbeiterinnen in der Touristinfo (Telefon: 03744/81450, Mail: touristinfo@stadt-auerbach.de) wenden.
Um Ihren Online-Antrag berücksichtigen zu können, stimmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung zu.
Antragsdatum: November 21, 2024 at 9:42:49 AM CET
Nur auszufüllen durch die Stadtverwaltung
bestätigt:
abgelehnt:
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