Gewerbe-Ummeldung
nach § 14 oder § 55 c der Gewerbeordnung
Bitte die nachfolgenden Felder vollständig ausfüllen sowie die zutreffenden Kästchen ankreuzen
Angaben zum Betriebsinhaber
Bei Personengesellschaften (z. B. OHG) ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein eigener Vordruck auszufüllen. Bei juristischen Personen sind in den Feldern 4 bis 11, 30 und 31 die Angaben zum gesetzlichen Vertreter einzutragen (bei inländischer AG wird auf diese Angaben verzichtet). Bei weiteren gesetzlichen Vertretern sind die Angaben auf Beiblättern zu machen.
Angaben zur Person
6] Geschlecht (Angabe ist entsprechend der Eintragung in der Geburtsurkunde zu machhen)
10] Staatsangehörigkeit(en)
11] Anschrift der Wohnung
Die E-Mail-Adresse ist notwendig, damit Sie den Antrag in Kopie erhalten.
Angaben zum Betrieb
13] Liegt eine Beteiligung der öffentlichen Hand vor?
Anschriften (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
15] Betriebsstätte
16] Hauptniederlassung (falls Betriebsstätte lediglich Zweigniederlassung oder unselbstständige Zweigstelle ist)
17] Frühere Betriebsstätte
22] Zahl der bei Geschäftsaufnahme tätigen Personen (einschließlich Aushilfen, Ehe- oder Lebenspartner des Inhabers; ohne Inhaber)
Die Ummeldung wird erstattet für
23]
24]
Falls der Betriebsinhaber für die angemeldete Tätigkeit eine Erlaubnis benötigt, in die Handwerksrolle einzutragen ist oder Ausländer ist, der einen Aufenthalstitel benötigt:
25] Liegt eine Erlaubnis vor?
26] Nur für Handwerksbetrieb der Anlage A der Hanwerksordnung
Liegt eine Handwerkskarte vor?
27] Nur für Ausländer, die einen Aufenthalstitel benötigen
Liegt ein Aufenthalstitel vor?
28] Enthält der Aufenthalstitel eine die Erwerbstätigkeit betreffende Auflage und / oder Beschränkung
Hinweis: Diese Anzeige ist berechtigt nicht zum Beginn des Gewerbetriebes, wenn noch eine Erlaubnis oder eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist. Zuwiderhandlungen können mit Geldbuße, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
Diese Anzeige ist keine Genehmigung zur Errichtung einer Betriebsstätte gemäß Planungs- und Baurecht