Landratsamt

Datenblatt zur Ausstellung einer Verpflichtungserklärung

1. Angaben zum Gastgeber





2. Angaben zum Gast




Begleitender Ehegatte (optional)

Begleitende minderjährige Kinder (optional)


3. Angaben zum Aufenthalt im Bundesgebiet

Anschrift während des Aufenthalts (falls abweichend von der Anschrift des Gastgebers)

4. Selbstauskunft zum Nachweis der Bonität

Einkünfte Gastgeber

Angabe in Euro pro Monat

Einkünfte Ehepartner/in des Gastgebers (optional)

Angabe in Euro pro Monat

Ausgaben Gastgeber

Angabe in Euro pro Monat

Angabe in Euro pro Monat

Angabe in Euro pro Monat

Ausgaben Ehepartner/in des Gastgebers (optional)

Angabe in Euro pro Monat

Angabe in Euro pro Monat

5. Erklärung des Verpflichtungserklärenden

5.1 Umfang der eingegangen Verpflichtungen

Die Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel, die für den Lebensunterhalt eines Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, z. B. Kosten für Ernährung, Bekleidung, Wohnraum (privat, im Hotel oder in einer durch öffentlich-rechtlichen Träger gestellten Unterkunft) sowie Kosten für Arzt, Medikamente, Krankenhaus, Pflegeheim oder sonstige medizinisch notwendige Behandlungen. Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen, im Gegensatz zu Aufwendungen, die auf einer Beitragsleistung beruhen. Aus den genannten Gründen empfiehlt sich der Abschluss einer Krankenversicherung. Der Verpflichtungserklärende hat im Krankheitsfall auch für die Kosten aufzukommen, die nicht von einer Krankenkasse übernommen werden bzw. die über der Versicherungssumme der Krankenversicherung liegen. Das Vorliegen ausreichenden Krankenversicherungsschutzes wird unabhängig von der Abgabe einer Verpflichtungserklärung im Rahmen des Visumverfahrens geprüft und ist eine Voraussetzung für die Visumerteilung.

Die Verpflichtung umfasst auch die Kosten einer möglichen zwangsweisen Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung nach §§ 66, 67 AufenthG. Derartige Abschiebungskosten sind z. B. Reisekosten (Flugticket und/oder sonstige Transportkosten), evtl. Kosten einer Sicherheitsbegleitung sowie Kosten der Abschiebungshaft.

5.2 Dauer der eingegangenen Verpflichtungen

Die aus der Verpflichtungserklärung resultierende Verpflichtung erstreckt sich unabhängig von der Dauer des zugrundeliegenden Aufenthaltstitels auf den Aufenthaltszeitraum von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Einreise oder bei bereits im Bundesgebiet aufhältigen Ausländern ab Erteilung des Aufenthaltstitels im Bundesgebiet und schließt auch Zeiträume eines möglichen illegalen Aufenthalts ein. Die Verpflichtung endet vor Ablauf von fünf Jahren mit dem Ende des vorgesehenen Gesamtaufenthaltes oder dann, wenn der ursprüngliche Aufenthaltszweck durch einen anderen ersetzt und dafür ein neuer Aufenthaltstitel erteilt wurde. Die Verpflichtung erlischt nicht vor Ablauf des Zeitraums von fünf Jahren, wenn ein Asylverfahren angestrengt wird. Dies gilt auch dann, wenn das Asylverfahren mit der Asylanerkennung, der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzes positiv abgeschlossen bzw. wenn ein Aufenthaltstitel nach Abschnitt 5 des Kapitels 2 des Aufenthaltsgesetzes erteilt wird. Für Kosten, die durch die Durchsetzung einer räumlichen Beschränkung, die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung entstehen (vgl. § 66 Abs. 1 AufenthG), haftet der Verpflichtungserklärende zeitlich unbegrenzt.

5.3 Vollsteckbarkeit

Für die aufgewendeten öffentlichen Mittel besteht ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch. Dieser wird durch Leistungsbescheid geltend gemacht. Der Erstattungsanspruch kann im Wege der Vollstreckung zwangsweise beigetrieben werden.

5.4 Freiwilligkeit der Angaben

Alle von mir gemachten Angaben und Nachweise beruhen auf Freiwilligkeit. Mir ist dabei bewusst, dass eine Verpflichtungserklärung unbeachtlich ist, wenn aufgrund fehlender Angaben die Bonität nicht geprüft werden kann.

 

6. Unterlagen

  • Personaldokument Verpflichtungsgeber
  • Personaldokument/e Gast/Gäste
  • Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes (nicht älter als 3 Monate)
  • Unterlagen Einnahmen (Lohnbescheinigungen der letzten 3 Monate, aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung, Rentenbescheid, Bescheid Elterngeld / Kindergeld, sonstige Nachweise)
  • Unterlagen Ausgaben (Mietvertrag, Nachweise zu Wohnnebenkosten, Grundbuchauszug, Nachweise über finanzielle Verpflichtungen, sonstige Nachweise)
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