Landratsamt

Beurteilungsbogen Kindeswohlgefährdung (KWG) Kinder 12 - 18 Jahre

 

Zeitraum der Beobachtung


Kind:


Sorgeberechtigte:


Anmerkung:

 

Der Einschätzungsbogen versteht sich als ein Instrument im Entscheidungsprozess, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt oder nicht.

 

Er ist keinesfalls rein schematisch/mathematisch anzuwenden und ersetzt nicht das professionell geführte Fachgespräch.

Es sind nur die Indikatoren anzukreuzen, die zuverlässig beurteilt werden können.

Nachfolgend wird unterschieden zwischen Anhaltspunkte für

1. eine akute Kindeswohlgefährdung

2. Risikofaktoren, die auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hindeuten.


Einschätzung einer „akuten Kindeswohlgefährdung“

Bedeutung

Handlungsschritte

Trifft zu

 

 

 

 

 

Trifft nicht zu

 

 

Keine Angaben

Akute Kindeswohlgefährdung: Bereits eine Bewertung signalisiert eine akute Kindeswohlgefährdung

 

 

Unverzügliche Information an den Allgemeinen Sozialen Dienst im Jugendamt: Kinderschutz - Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge bzw. den Rettungsdienst oder die Polizei

Die Einschätzung zu den bestimmten Merkmalen gibt keinen Anlass zu akuter Besorgnis

Einschätzungskriterien für eine mögliche Kindeswohlgefährdung prüfen

Keine eigene Einschätzung möglich

keine

Anhaltspunkte für eine akute KindeswohlgefährdungTrifft zuTrifft nicht zuKeine Angaben
Lebensnotwendige medizinische Versorgung wird nicht gewährleistet
Augenscheinliche Verletzungen, die auf Gewalt oder Missbrauch hindeuten
Kind/Jugendlicher will/kann nicht mehr nach Hause gehen und bittet um Inobhutnahme
Kind/Jugendlicher kündigt Suizid an

Einschätzung einer „möglichen Kindeswohlgefährdung“

Bedeutung

Handlungsschritte

 

Trifft zu

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Trifft nicht zu

 

 

 

 

 

 

 

Keine Angaben

 

 

Klärungsbedarf: Es handelt sich um eine drohende Gefährdung, d.h. es ist weder eine akute Gefährdung, noch ist es keine Gefährdung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  • Anwendung des Verfahrens bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII), siehe Kinderschutz - Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge 
  • „insoweit erfahrene Fachkraft“ hinzuziehen
  • Gespräch mit dem Kind/dem Jugendlichen, dafür Teil „Ressourcen u. Kooperationsbereitschaft des Kindes“ ausfüllen
  • Elterngespräch zur Klärung und Gefährdungsabwendung, Nutzung Teil „Ressourcen und Kompetenzen der Sorgeberechtigten“
  • Schutzplan entwickeln

 

Die Bewertung der Kriterien ergeben keine Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung

  • Überdenken, welche Beobachtungen haben mich veranlasst, dass Kindeswohl beeinträchtigt zu sehen?
  • Beratung im Team bzw. Hinzuziehung einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“

 

Es kann keine Bewertung erfolgen.

Erscheinungsbild des Kindes/Jugendlichen Trifft zuTrifft nicht zuKeine Angaben
Auffällig schlechter Pflegezustand (z. B. nicht gewaschen, übler Körpergeruch, auffälliges Hautbild)
Auffällig oft krank
Zeichen der Über- und Unterernährung
Witterungsunangemessene/zerschlissene/verschmutzte Kleidung
Verhalten des Kindes/JugendlichenTrifft zuTrifft nicht zuKeine Angaben
Kind wirkt traurig/zurückgezogen
Kind wirkt auffallend ruhig/teilnahmslos
Antriebsarmut und mangelndes Interesse an der Umwelt
Kind sucht auffällig nach Kontakt und Aufmerksamkeit
Kind zeigt auffällig aggressives Verhalten
Kind hat mangelnde Frustrationstoleranz
Kind zeigt selbstverletzendes Verhalten
Kind wirkt häufig orientierungslos/unaufmerksam/unkonzentriert
Kind zeigt ein mangelndes Selbstwertgefühl
Kind zeigt auffälliges Essverhalten
Hinweise auf Zugehörigkeit zu spirituellen, extremistischen Gruppierungen
Missbrauch von Drogen oder Alkohol
Delinquenz
Kein oder unregelmäßiger Schulbesuch
Auffälliger Medienkonsum (PC, TV, Handy, Spielekonsole)
Mitteilungen/Andeutungen über Gewalterfahrungen (Misshandlung, sexueller Missbrauch)
Verhalten der Sorgeberechtigten gegenüber dem Kind/JugendlichenTrifft zuTrifft nicht zuKeine Angaben
Eltern erkennbar überfordert/kaum oder kein Zugang zum Kind
Körperlich übergriffiges Verhalten
Ignoranz der altersentsprechenden Autonomiebedürfnisse
Nur negative Wertschätzung/Ablehnung
Eltern lassen kaum Kontakte zu Gleichaltrigen zu
Notwendiger bzw. zusätzlicher Förderbedarf wird nicht erkannt
Häusliche Gewalt
Risikofaktoren in der Familie Trifft zuTrifft nicht zuKeine Angaben
Arbeitslosigkeit/Bürgergeld/finanzielle Schwierigkeiten
Fehlende/unzureichende Absicherung der existenziellen Grundsicherung
Kinderreiche Familie
Körperbehinderung/gesundheitliche Probleme von Mutter oder Vater
Wohnungsgröße im Verhältnis zur Anzahl an Personen, die im Haushalt leben unangemessen
Sucht des Vaters und/oder der Mutter
Psychische Auffälligkeiten/Störungen von Vater oder Mutter
Kind/Jugendlicher hat Zugang zu Medien, die nicht altersgerecht sind bzw. kann sich dem Erleben nicht oder schwer Entziehen
Verwahrlostes Erscheinungsbild des Vaters oder der Mutter

Ressourcen innerhalb der Familie

 

Ressourcen und Kompetenzen der Sorgeberechtigten

Elterliche KompetenzenTrifft zuTrifft nicht zuKeine AngabenTrifft zuTrifft nicht zuKeine Angaben
Kann mit Kritik umgehen
Kann Aggressionen und Wut kontrollieren
Kann Probleme erkennen/anerkennen
Kann Ängste überwinden
Kann Willen und Grenzen anderer respektieren
Kann eigene Bedürfnisse, Gefühle, Interessen und Meinungen ausdrücken und angemessen vertreten
Kann aufmerksam sein, sich einem anderen zuwenden und zuhören
Kann Bedürfnisse des eigenen Kindes erkennen
Kann eigene Bedürfnisse zurückstellen
Ist in der Lage mit Anderen nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen und auszuhandeln
Soziales Umfeld (z. B. Großeltern, weitere Verwandte, Freunde, andere Kinder, etc.) vorhanden
Kann sich regelmäßig waschen, saubere Kleidung tragen
Zeigt Veränderungsbereitschaft
Ist in der Lage, an der Abwendung der Gefährdungssituation mitzuwirken
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