Gutachterausschuss für Grundstückswerte im

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Auskunft nach § 197 BauGB zum Wohnungs- und Teileigentum

Datenschutzhinweise

Die Ergebnisse, der durch den Gutachterausschuss anonymisiert ausgewerteten Daten, können Sie den Grundstücksmarktberichten entnehmen. Diese stehen Ihnen kostenfrei auf der Homepage zum Download zur Verfügung. 

Hinweise und Hilfestellungen

  • Die Befugnis zur Erhebung der Daten leitet sich aus § 197 Baugesetzbuch (BauGB) ab.
  • Die Erfassung und Datenauswertung dient der Herstellung der Transparenz am Immobilienmarkt und hat keine persönlichen oder finanziellen Auswirkungen auf Sie.
  • Bitte beziehen Sie Ihre Angaben auf den Kenntnisstand, den Sie zum Kaufzeitpunkt hatten oder haben konnten. 
  • Mit der Übermittlung sachgerechter Angaben, Exposés und/oder aussagekräftiger Fotos von Gebäuden, kann die Besichtigung gemäß § 197 (1) Satz 3 BauGB entfallen.
  • Informationen zu häufig gestellten Fragen (FAQ) im Zusammenhang mit dem Fragebogen, finden Sie auf der Homepage unmittelbar oberhalb der Links zu den einzelnen Fragebögen.
  • Erscheint der vorliegende Fragebogen für Ihre Grundstücksart ungeeignet, prüfen Sie die Verwendbarkeit eines anderen Fragebogens.
  • Auf nicht ausgefüllte Pflichtfelder werden Sie am Ende des Formulars hingewiesen.

Das ist kein Problem. Mit dem Button "Zwischenspeichern" können Sie das Formular mit den bisher eingegebenden Daten auf unserem System eine Zeit lang parken.

Sie erhalten per E-Mail einen Link zu Ihrem Vorgang mit dem aktuellen Bearbeitungsstand. Im angegebenen Zeitraum können Sie an genau der Stelle weitermachen, wo Sie aufhören mussten.

Allgemeines

Die Eingangsnummer finden Sie auf der ersten Seite des Aufforderungschreibens. (Bsp. WET-25-0312) Sollte die Eingangsnummer nur ein "WE" enthalten, ergänzen Sie bitte des "T", so dass die Eingangsnummer dem Format des Platzhalters entspricht.

ggf. dem Stadt- oder Ortsteil übergeordnete Stadt oder Gemeinde

Die Angaben der Flurstücksnummern finden Sie im Kaufvertrag, z. B. 134/1, 76a, 12.

Bitte geben Sie hier den erworbenen Kaufvertragsgegenstand gemäß Kaufvertrag an (z. B. Wohnungseigentum und Teileigentum an einem Stellplatz in der Tiefgarage).

Geben Sie ergänzend die Bezeichnung (Nummer des Wohnungs- oder Teileigentums) an, damit wir den Fragebogen korrekt zuordnen können. 

Wenn Sie mit dem Kaufvertrag mehrere Immobilien erworben haben, füllen Sie bitte auch mehrere Fragebögen aus.

Ihre persönlichen Daten

Bei mehreren Vertragsparteien sind die Angaben einer Vertragspartei ausreichend. 

Ihre E-Mail-Adresse wird für die Übermittlung der Eingangsbestätigung sowie etwaige Rückfragen verwendet.

Kaufvertrag und Kaufpreis

Die Angabe bezieht sich auf den Hauptvertragsgegenstand (z. B. die Wohnung).

Beispielsweise dann, wenn eine bisherige Gewerbeeinheit künftig zu Wohnzwecken genutzt werden soll.

Beeinflussende Umstände können zum Beispiel Verwandtschaftsverhältnisse oder Verkäufe aus finanzieller Not heraus sein, wenn aufgrund dessen ein anderer Kaufpreis, als der "normale" Marktpreis vereinbart wurde.

Beantwortung vor der Hintergrundfrage: Wäre der Kaufpreis ohne die Rechte und Belastungen höher gewesen?

Ein Indiz hierfür könnte zum Beispiel sein, dass der Verkäufer noch nicht im Grundbuch eingetragen ist. 

Liegt Ihnen zum Vertragsgegenstand ein Gutachten vor?
weitere Kaufvertragsbestandteile

Der Gesamtkaufpreis enthält oft keine Angaben, wieviel Kaufpreis dem Stellplatz beigemessen wurde. 

Der Gesamtkaufpreis enthält oft keine Angaben, wieviel Kaufpreis dem Stellplatz beigemessen wurde. 

Der Gesamtkaufpreis enthält oft keine Angaben, wieviel Kaufpreis dem Stellplatz beigemessen wurde. 

Der Gesamtkaufpreis enthält oft keine Angaben, wieviel Kaufpreis dem Stellplatz beigemessen wurde. 

Der Gesamtkaufpreis enthält oft keine Angaben, wieviel Kaufpreis dem Stellplatz beigemessen wurde. 

Der Gesamtkaufpreis enthält oft keine Angaben, wieviel Kaufpreis dem Stellplatz beigemessen wurde. 

Der Gesamtkaufpreis enthält oft keine Angaben, wieviel Kaufpreis dem Stellplatz beigemessen wurde. 

Räumlichkeiten, die außerhalb des erworbenen Wohnungs- bzw. Teileigentums liegen.

Lagemerkmale

Geben Sie hier bitte die vermietbare Fläche des Kaufgegenstands an.

Beschreibung der WOHNUNG bzw. GEWERBEEINHEIT

Geben Sie hier bitte die vermietbare Fläche des Kaufgegenstands an.

Ohne Badezimmer, Küche (mit Ausnahme, diese im Wohn-/Esszimmer integriert), Flur, Abstellraum, Hauswirtschaftsraum.

Diese Angabe ist wichtig, damit der Gutachterausschuss die Gesamtwohnfläche korrekt erfassen kann und Flächen nicht mehrfach berücksichtigt. 

Diese Angabe ist wichtig, damit der Gutachterausschuss die Gesamtwohnfläche korrekt erfassen kann und Flächen nicht mehrfach berücksichtigt. 

Diese Angabe ist wichtig, damit der Gutachterausschuss die Gesamtwohnfläche korrekt erfassen kann und Flächen nicht mehrfach berücksichtigt. 

Ist das Gebäude jünger als 5 Jahre, handelt es sich um einen Neubaustandard. 

Renovierungen sind oberflächliche Verbesserungen (Wand- und Bodenbeläge).

Sanierungen sind größere Eingriffe, wie die Erneuerungen von Leitungen.

Angaben zu Mieten

Bitte geben Sie Wohnungen, Gewerbeeinheiten oder Stellplätze getrennt voneinander an.

Erhaltungsrücklage/Instandhaltungsrücklage und Bewirtschaftungskosten

Falls die Einheit vermietet ist, ist hier der Anteil gemeint, den der Mieter im Rahmen seiner Betriebskostenzahlung trägt.

Die Sonderumlage ist ein zusätzlicher Beitrag, mit dem Kosten für die Gemeinschaftsimmobilie übernommen werden, die durch die Instandhaltungsücklage der Gemeinschaft nicht gedeckt werden können. Häufig handelt es sich hierbei um Kosten für Reparaturen.

Angaben zum GEBÄUDE (Gemeinschaftseigentum)

Fall keine Wohnungen im Objekt sind, hier bitte 0 angeben.

Falls keine Gewerbeeinheiten im Objekt sind, hier bitte 0 angeben.

  • Neubauten sind Gebäude, die nicht älter als 5 Jahre sind. 
  • teilweise saniert ist ein Gebäude, wenn nur einzelne Gewerke (z. B. das Dach oder die Fassade) saniert wurden.
  • Modernisierungen sind Verbesserungen des Gebrauchswerts, insbesondere in Bezug auf Einsparungen von Energei oder Wasser. 
  • baujahrestypisch bedeutet, dass das Gebäude vom Standard/Zustand dem ursprünglichen Baujahr entspricht und zum Erhalt  maximal die gewöhnlichen Instandhaltungsmaßnahmen erbracht wurden.

Bevorzugt Angaben aus Bedarfsausweis entnehmen, sofern Ihnen dieser vorliegt.

Bitte entnehmen Sie die Angaben aus dem Energieausweis oder Exposé. 

Bitte entnehmen Sie die Angaben aus dem Energieausweis oder Exposé. 

Beispiel: 2002, Kellergeschoss bis 2 m Höhe überflutet; 2013: nur im Grundstück; Flutschutztore entlang der Straße

Fotos und/oder Dokumente

Bei der Übermittlung aussagekräftiger Fotos oder Unterlagen, verzichtet der Gutachterausschuss gegebenenfalls auf eine Besichtigung.

Möchten Sie uns noch etwas mitteilen?

Nach dem Absenden des Onlineformulars erhalten Sie eine automatische Versandbestätigung per E-Mail mit einer Kopie des von Ihnen ausgefüllten Formulars im PDF Format für Ihre Unterlagen.

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Landratsamt Sächsische Schweiz - Osterzgebirge

Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Schloßhof 2/4
01796 Pirna

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