Landratsamt

Beurteilungsbogen Kindeswohlgefährdung (KWG) Kinder 0 - 11 Jahre

 

Zeitraum der Beobachtung


Kind:


Sorgeberechtigte:


Anmerkung:

 

Der Einschätzungsbogen versteht sich als ein Instrument im Entscheidungsprozess, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt oder nicht.

 

Er ist keinesfalls rein schematisch/mathematisch anzuwenden und ersetzt nicht das professionell geführte Fachgespräch.

Es sind nur die Indikatoren anzukreuzen, die zuverlässig beurteilt werden können.

Nachfolgend wird unterschieden zwischen Anhaltspunkte für

1. eine akute Kindeswohlgefährdung

2. Risikofaktoren, die auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hindeuten.


Einschätzung einer „akuten Kindeswohlgefährdung“

Bedeutung

Handlungsschritte

Trifft zu

 

 

 

 

 

Trifft nicht zu

 

 

Keine Angaben

Akute Kindeswohlgefährdung: Bereits eine Bewertung signalisiert eine akute Kindeswohlgefährdung

 

 

Unverzügliche Information an den Allgemeinen Sozialen Dienst im Jugendamt: Kinderschutz - Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge bzw. den Rettungsdienst oder die Polizei

Die Einschätzung zu den bestimmten Merkmalen gibt keinen Anlass zu akuter Besorgnis

Einschätzungskriterien für eine mögliche Kindeswohlgefährdung prüfen

Keine eigene Einschätzung möglich

keine

Anhaltspunkte für eine akute KindeswohlgefährdungTrifft zuTrifft nicht zuKeine Angaben
Kein regelmäßiges Angebot an Nahrung/Flüssigkeit
Lebensnotwendige medizinische Versorgung wird nicht gewährleistet
Augenscheinliche Verletzungen, die auf körperliche Misshandlung oder sexuelle Gewalt hindeuten
Beobachtete Gewalt gegenüber dem Kind, bzw. Kind erlebt massive häusliche Gewalt gegen eine andere Person der Familie
Kind wird sich selbst überlassen, d. h. altersunangemessen allein ohne Aufsicht gelassen
Ungeeignete Aufsichtsperson (z. B. unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehende Person), die nicht auf kindliche Bedürfnisse reagieren kann
Fehlende Grundlagen zur Befriedigung von existenziellen Grundbedürfnissen (z. B. Wohnraum, Essen/Trinken, Kleidung, Energie, Wasser)
Verwahrlosung der Wohnung/Schlafplatz des Kindes
Kind möchte/kann nicht mehr nach Hause gehen, bittet um Hilfe
Kind kündigt Suizid an

Einschätzung einer „möglichen Kindeswohlgefährdung“

Bedeutung

Handlungsschritte

 

Trifft zu

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Trifft nicht zu

 

 

 

 

 

 

 

Keine Angaben

 

 

Klärungsbedarf: Es handelt sich um eine drohende Gefährdung, d.h. es ist weder eine akute Gefährdung, noch ist es keine Gefährdung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  • Anwendung des Verfahrens bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ( § 8a SGB VIII), siehe Kinderschutz - Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge 
  • „insoweit erfahrene Fachkraft“ hinzuziehen
  • Gespräch mit dem Kind / dem Jugendlichen, dafür Teil „Ressourcen u. Kooperationsbereitschaft des Kindes“ ausfüllen
  • Elterngespräch zur Klärung und Gefährdungsabwendung, Nutzung Teil „Ressourcen und Kompetenzen der Sorgeberechtigten“
  • Schutzplan entwickeln

 

Die Bewertung der Kriterien ergeben keine Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung

  • Überdenken, welche Beobachtungen haben mich veranlasst, dass Kindeswohl beeinträchtigt zu sehen?
  • Beratung im Team bzw. Hinzuziehung einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“

 

Es kann keine Bewertung erfolgen.

Erscheinungsbild des Kindes Trifft zuTrifft nicht zuKeine Angaben
Schlechter Pflegezustand (z. B. nicht gewaschen, übler Körpergeruch, auffälliges Hautbild)
Kariöse Zähne ohne Zahnpflege/medizinische Versorgung
Anhaltende Auffälligkeiten im Sehen und Hören ohne medizinische Abklärung
Deutliche Entwicklungsverzögerungen (Motorik, Sprache, Wahrnehmung)
Deutliches Über-/Untergewicht
Keine witterungsgemäße Kleidung
Kleidung zu klein/zu groß
Verhalten des KindesTrifft zuTrifft nicht zuKeine Angaben
Kind wirkt traurig/zurückgezogen
Kind wirkt auffallend ruhig/teilnahmslos
Kind lässt sich kaum motivieren/für etwas begeistern
Kind zeigt ein ausgeprägtes unruhiges Verhalten
Kind zeigt ein ausgeprägtes monotones/rhythmisches Schaukeln, Wiegen, Wippen, Hin- und Herwerfen
Kind zeigt auffälliges Verhalten (z. B. Aggression, Rückzug, Selbstverletzung wie Kopf an die Wand schlagen), Wesensänderung
Kind hat mangelndes Selbstwertgefühl
Kind zeigt auffällige Ängstlichkeit, Schreckhaftigkeit oder Zurückhaltung im Kontakt mit Erwachsenen (oder anderen Kindern)
Kind wirkt orientierungslos, unaufmerksam, unkonzentriert
Kind zeigt auffälliges Kontaktverhalten mit anderen Kindern
Kind nässt und kotet ein, obwohl es bereits trocken war
Kind zeigt übermäßigen Gehorsam gegenüber Bezugspersonen
Kind zeigt altersunangemessenes, sexualisiertes Verhalten
Kind zeigt gegenüber Fremden keine Distanz
Verhalten der Sorgeberechtigten gegenüber dem KindTrifft zuTrifft nicht zuKeine Angaben
Eltern erkennbar überfordert/kaum oder kein Zugang zum Kind
Körperlich übergriffiges Verhalten
Ignoranz der kindlichen Bedürfnisse
Nur negative Wertschätzung/Ablehnung
Schroffer/kühler Umgang mit dem Kind
Kind erhält kaum mehr zeitlich/emotionale Zuwendung als nötig
Eltern lassen kaum Kontakt zu Gleichaltrigen zu
Notwendiger bzw. zusätzlicher Förderbedarf wird nicht (an)erkannt
Häusliche Gewalt
Mitteilungen/Andeutungen über körperliche Bestrafungen
Kaum Blick- und/oder Körperkontakt zu Gleichaltrigen
Kind wird mit Liebesentzug oder Demütigung bestraft
Eltern bieten dem Kind keine oder kaum Anregung zum Spiel
Risikofaktoren in der Familie Trifft zuTrifft nicht zuKeine Angaben
Arbeitslosigkeit/Bürgergeld/finanzielle Schwierigkeiten
Kinderreiche Familie
Körperbehinderung/gesundheitliche Probleme von Mutter oder Vater
Wohnungsgröße im Verhältnis zur Anzahl an Personen, die im Haushalt leben unangemessen
Sucht des Vaters und/oder der Mutter
Psychische Auffälligkeiten/Störungen von Vater oder Mutter
Kind hat Zugang zu Medien, die gemäß dem Jugendschutzgesetz für die Altersgruppe nicht zugelassen/nicht kindgerecht sind bzw. kann sich dem Erleben nicht oder schwer Entziehen
Notwendiger bzw. zusätzlicher Förderbedarf wird nicht (an)erkannt

Ressourcen innerhalb der Familie

 

Ressourcen und Kompetenzen der Sorgeberechtigten

Elterliche KompetenzenTrifft zuTrifft nicht zuKeine AngabenTrifft zuTrifft nicht zuKeine Angaben
Kann mit Kritik umgehen
Kann Aggressionen und Wut kontrollieren
Kann Probleme erkennen/anerkennen
Kann Ängste überwinden
Kann Willen und Grenzen anderer respektieren
Kann eigene Bedürfnisse, Gefühle, Interessen und Meinungen ausdrücken und angemessen vertreten
Kann aufmerksam sein, sich einem anderen zuwenden und zuhören
Kann Bedürfnisse des eigenen Kindes erkennen
Kann eigene Bedürfnisse zurückstellen
Ist in der Lage mit Anderen nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen und auszuhandeln
Soziales Umfeld (z. B. Großeltern, weitere Verwandte, Freunde, andere Kinder, etc.) vorhanden
Kann sich regelmäßig waschen, saubere Kleidung tragen
Zeigt Veränderungsbereitschaft
Ist in der Lage an der Abwendung der Gefährdungssituation mitzuwirken
all fields marked with a (*) are required and must be filled out