Anmerkung:
Der Einschätzungsbogen versteht sich als ein Instrument im Entscheidungsprozess, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt oder nicht.
Er ist keinesfalls rein schematisch/mathematisch anzuwenden und ersetzt nicht das professionell geführte Fachgespräch.
Es sind nur die Indikatoren anzukreuzen, die zuverlässig beurteilt werden können.
Nachfolgend wird unterschieden zwischen Anhaltspunkte für
1. eine akute Kindeswohlgefährdung
2. Risikofaktoren, die auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hindeuten.