Landratsamt

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Vermessungsamt
Referat Katasterentwicklung
Postfach 10 02 53/54
01782 Pirna

03501 515-3346
geodaten@landratsamt-pirna.de

Mitteilung Änderung der Nutzung

 zur Fortführung im Liegenschaftskataster 

Die Mitteilung dient ausschließlich der Änderung der Daten über Nutzungen für einen bereits im Liegenschaftskataster abgegrenzten Teil eines Flurstücks oder für das gesamte Flurstück. Sie erfüllen damit Ihre Pflicht nach § 6 Abs.3  Sächsisches Vermessungs-und-Katastergesetz. Die Übernahme der Änderung erfolgt kostenfrei.

Angaben zum Antragsteller

bei Personen bitte Vor- u. Nachnamen angeben

Telefonnummer für eventuelle Rückfragen 

E-Mail-Adresse für eventuelle Rückfragen und für die Zustellung der Eingangsbestätigung.

Gebietsabgrenzung 

oder

Angaben zur Nutzung

Flurstück

Nutzung - alt

Nutzung - neu

Hinweis: Eine Änderung von Teilflächen der Nutzungsabschnitte ist nur durch eine Katastervermessung möglich. Nach dem Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) sind für Katastervermessungen und Abmarkungen die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) zuständig. Die Kostenerhebung erfolgt dann auf Grundlage der Sächsischen Vermessungskostenverordnung (SächsVermKoVO) in der zum Zeitpunkt der Kostenerhebung geltenden Fassung.

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