Landratsamt
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Vermessungsamt Referat Katasterentwicklung Postfach 10 02 53/54 01782 Pirna
Mitteilung Änderung der Nutzung
zur Fortführung im Liegenschaftskataster
Die Mitteilung dient ausschließlich der Änderung der Daten über Nutzungen für einen bereits im Liegenschaftskataster abgegrenzten Teil eines Flurstücks oder für das gesamte Flurstück. Sie erfüllen damit Ihre Pflicht nach § 6 Abs.3 Sächsisches Vermessungs-und-Katastergesetz. Die Übernahme der Änderung erfolgt kostenfrei.
Angaben zum Antragsteller
bei Personen bitte Vor- u. Nachnamen angeben
Telefonnummer für eventuelle Rückfragen
E-Mail-Adresse für eventuelle Rückfragen und für die Zustellung der Eingangsbestätigung.
Gebietsabgrenzung
oder
Angaben zur Nutzung
Flurstück
Nutzung - alt
Nutzung - neu
Hinweis: Eine Änderung von Teilflächen der Nutzungsabschnitte ist nur durch eine Katastervermessung möglich. Nach dem Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) sind für Katastervermessungen und Abmarkungen die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) zuständig. Die Kostenerhebung erfolgt dann auf Grundlage der Sächsischen Vermessungskostenverordnung (SächsVermKoVO) in der zum Zeitpunkt der Kostenerhebung geltenden Fassung.